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Antrag der FDP-Fraktion im Kreistag vom 02.07.2007

FDP-Antrag Genehmigungsauflagen zum Haushaltsplan 2007

Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender,

nachstehenden Antrag bitten wir auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 2.07.2007 zu setzen:

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, in Zusammenhang mit der Verfügung des Regierungspräsidenten vom 5.05.2007 zur Haushaltssatzung des Landkreises 2007
(DS 1041/2007) mitzuteilen

1. Welche Einsparpotenziale im disponiblen Bereich des Landkreises in welchem Umfang weiter ausgeschöpft werden

2. Welche verwertbaren Konsolidierungskomponenten aus dem Ergebnis der 100. vergleichenden Prüfung des Rechnungshofs als zusätzliche Maßnahmen in das Haushaltskonsolidierungskonzept verordnungsgemäß eingearbeitet und im Haushaltsvollzug berücksichtigt werden

3. Welche Anstrengungen verordnungsgemäß unternommen werden, um den jahresbezogenen Fehlbetrag im Rechnungsabschluss zu vermindern

4. Welche Ermessensspielräume bei Pflichtleistungen verordnungsgemäß für Einsparungen genutzt werden

5. Welche Beiträge und Gebühren verordnungsgemäß anzupassen sind, soweit keine Kostendeckung vorliegt

6. Welche Vermögensgegenstände, die der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt, verordnungsgemäß auf ihre Veräußerbarkeit hin überprüft werden

7. Über welche Höhe und Ausgabengruppen dem RP gesondert berichtet wird, nachdem verordnungsgemäß von der Möglichkeit Gebrauch zu machen ist, haushalts¬wirtschaftliche Sperren gem. § 114 n HGO auch im Personalbereich auszusprechen.


Begründung:

Nach § 92 Abs. 4 HGO in Verbindung mit den Leitlinien zur Haushaltskonsolidierung müssen defizitäre Kommunen mit dem Antrag auf Haushaltsgenehmigung eine Beschreibung der vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen vorlegen. Das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises 2006 wurde fortgeschrieben. Trotz Erhöhung der Kreisumlage kann im Finanzplan bis 2010 kein ausgeglichener Haushalt dargestellt werden, auch ein Abbau der Altdefizite ist nicht erkennbar.

Mit der Vorlage der Genehmigungsverfügung des RP ist der Kreisausschuss aufgefordert worden, in Vorbereitung des Haushaltes 2008 u. a. die gestellten Fragen zu beantworten. Eine Vorab-Kenntnisnahme und Diskussion in den Kreistagsgremien ist deshalb geboten.

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