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Antrag der FDP-Fraktion im Kreistag vom 18.01.2007

FDP-Antrag zum Kreistag am 12.03.2007 von Klaus-Jürgen Hoffie - Gebäudewirtschaft

Der Kreistag möge beschließen:
1.Der Kreisausschuss wird aufgefordert, bei der Neuorganisation der Gebäudewirtschaft des Kreises die mit Effizienzverlusten verbundene dezentrale Organisation aufzugeben, alle Teilkompetenzen zu bündeln und in einem neuen Eigenbetrieb als „Zentrales Immobilienmanagement (ZIM)“ zusammenzuführen.

2.Über die Zentralisierung aller immobilienbezogenen Kompetenzen hinaus soll dabei durch ein wirtschaftsübliches Facility-Management (FM) ein ganzheitliches strategisches Konzept strategisches Konzept für alle Liegenschaften des Kreises geschaffen werden, um die Wahrnehmung der unterschiedlichen öffentlichen Aufgaben als Kerngeschäft des Unternehmens durch die optimale Bereitstellung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen (Facilities) zu unterstützen.

3.Dem ZIM wird als Eigenbetrieb die Möglichkeit eröffnet, nicht an die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gebunden zu sein und mit Blick vor allem auf das Handwerk im Kreis und der Region in Preis reduzierende Vergabeverhandlungen eintreten zu können. (Mit Ausnahme der Projekte, die den EU-Schwellenwert von 5 Mio. Euro überschreiten oder durch Dritte, zum Beispiel IZBB-Mittel mitfinanziert werden).
Deshalb sollen die Abläufe bei der Vergabe von Aufträgen unter Hinzuziehung eines externen Wirtschaftsprüfungsunternehmens in einer Geschäftsordnung und entsprechenden, vom Kreisausschuss und Kreistag zu beschließenden Richtlinien geregelt werden.
Bei der Gründung des Eigenbetriebs bleiben die fachliche Leistungsfähigkeit und das technische Know-how der eigenen Mitarbeiter erhalten. Hausmeister bleiben Bedienstete des Kreises.

4.Der Kreisausschuss wird weiterhin aufgefordert, zu prüfen, inwieweit durch Zusammenfassung und Überführung aller denkmalgeschützten, kreiseigenen Liegenschaften und Gebäude (wie das Schuldorf Bergstraße) in eine entsprechende Rechts- und Organisationsform für den Kreis bisher nicht zugängliche steuerliche Vergünstigungen für denkmalgeschützte Liegenschaften und Gebäude zu erlangen sind.

Begründung:

Zu 1: Nicht nur die Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) hat mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der Neuorganisation der kommunalen Gebäudewirtschaft hingewiesen und Wege zur besseren Wirtschaftlichkeit der kommunalen Raum- und Gebäudenutzung aufgezeigt. Das strukturelle Haushaltsdefizit des Kreises verlangt auch im Immobilienbereich Effizienzsteigerung und Optimierung betriebswirtschaftlicher Steuerung. Bei der Instandhaltung besteht finanzierungsbedingter Nachholbedarf. Die traditionell dezentral organisierte Zuständigkeitsvielfalt der Ämter der Kreisverwaltung für Gebäudeherstellung, Instandhaltung, Wartung, Reinigung, Versicherung führt zu erheblichen Effizienzverlusten.
Eine Zentralisierung aller immobilienbezogenen Kompetenzen in einem zentralen Immobilienmanagement schafft Verantwortung für alle baulichen Objekte und deren Lebenszyklus, beseitigt zuständigkeitsbedingte Informationsdefizite und schafft ein aktiv agierendes Immobilienmanagement. Informationsdefizite werden beseitigt, wenn alle immobilienbezogenen Informationen vor allem über Art, Nutzen, Kosten, Zustand und Bewertung als Grundlage für zentrale strategische und operative Entscheidungen über Verwendung und Auslastung bis zu Preiskalkulationen erhoben, gesammelt und zentral ausgewertet werden.
Der Wandel von der statischen Immobilienverwaltung zum dynamischen Immobilienmanagement mit dem Ziel, Immobilien nicht nur als Produktionsfaktor bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu erhalten, sondern deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern, beseitigt Managementdefizite.

Zu 2: Ein strategisches Facility-Management soll die grundsätzlichen FM-bezogenen Ziele definieren und mit dem operativen FM Zielvereinbarungen z.B. über Optimieren der Planungs- und Bauphase unter Berücksichtigung der Folgekosten, Optimieren der Flächennutzung und der Betriebskosten, Realisierung der vorhandenen Werterhaltungs- und Wertsteigerungspotenziale etc. schließen. Das operative FM integriert üblicherweise ein Kaufmännisches FM, das von Anlageninventarisierung über Rechnungswesen und Flächenmanagement bis zum Kosten- und Vertragsmanagement alle kaufmännischen Aufgaben erledigt. Es enthält sinnvoller Weise ein Technisches FM, das sich mit der Betriebsführung sämtlicher Ver- und Entsorgungseinrichtungen, EDV, Energiemanagement, Instandhaltung, Stördiensten usw. beschäftigt. Und es umfasst schließlich ein infrastrukturelles FM, das sich auf Reinigung, Catering, Hausmeister, Winterdienst u .ä. bezieht. Gegenstand des FM sind die Objekte in ihrem ganzen Lebenszyklus von der Planung und Konzeption bis zum Rückbau und der Verwertung.

Zu 3: Nicht nur bei der baulichen Umsetzung des Schulentwicklungsplans sowie der Sanierung, Modernisierung, Erweiterung und Einrichtung der Schulen des Kreises ist ein Eigenbetrieb weitgehend von den Fesseln des öffentlichen Vergaberechts befreit. Der Eintritt in Vergabeverhandlungen mit der Chance, dass Handwerker aus dem Landkreis DA-DI und der Region bei Angebotsunterschreitung einen Zuschlag erhalten können, sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze, belässt Geld über Steuern und Kaufkraft im regionalen Wirtschaftskreislauf und sichert kurze Wege bei Gewährleistungen und Wartung.
Damit bei Nachverhandlungen einzelne Unternehmen nicht bevorzugt werden können, sind Abläufe bei der Auftragsvergabe in einer Geschäftsordnung und Richtlinien zu regeln. Danach müssen Angebote bei einer Submission nicht mehr verlesen werden. Eine Angebotseröffnung, bei der Bieter oder deren Bevollmächtigte anwesend sein können, erübrigt sich ebenso wie Eröffnungstermine. Es sind lediglich Einreichungstermine zu beachten. Die Organisationsform eines Zentralen Immobilienmanagements als eigenständigem Eigenbetrieb sichert Mitarbeitern den Verbleib im öffentlichen Dienst, während bei anderen Formen von Private Public Partnership (PPP) übernommene Mitarbeiter als Angestellte privater Partner nach Ablauf vertraglich festgelegter Fristen weniger Arbeitsschutzrechte haben.

Zu 4: Das Steuerrecht sieht für Private und Unternehmen bestimmter Rechtsform erhebliche Abschreibungsmöglichkeiten für denkmalgeschützte Immobilien vor, von denen der Kreis z.B. als Schulträger bisher keinen Gebrauch machen kann.

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