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Antrag der FDP-Fraktion im Kreistag vom 01.10.2007
FDP-Antrag "Wirtschaftliche Situation der Kreiskrankenhäuser"
Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Kreisausschuss wird aufgefordert, dem Kreistag unverzüglich die Jahresabschlüsse 2006 des Eigenbetriebs Kreiskrankenhäuser sowie der zugehörigen Dienstleistungs- und Kreisklinik-GmbH vorzulegen und über den aktuellen Stand an Schulden, Eigenkapitalausstattung, Liquidität und Budget zu berichten.
2. Über den Stand der Entwicklung der Kreiskrankenhäuser ist neben der Betriebskommission auch dem Kreistag künftig regelmäßig zeitnah zu berichten.
3. Der Kreisausschuss wird aufgefordert, dem Kreistag die Daten über die medizinische Qualität in den Kreiskrankenhäusern Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim zu den bundeseinheitlich vorgegebenen Behandlungen vorzulegen.
4. Dabei sollen die von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung entwickelten und von den Spitzenverbänden des Gesundheitswesens gebilligten Indikatoren so verständlich und übersichtlich dargestellt und erläutert werden, dass damit den Patienten in der Region wichtige Hinweise zu Behandlungsergebnissen in unseren Kreiskrankenhäusern gegeben werden.
Begründung:
Die u.a. im Beteiligungsbericht 2004/2005 und im Nachtragshaushaltsplan 2007 getroffenen Feststellungen zur dramatischen wirtschaftlichen Situation der KKH-Betriebe (prognostizierter Eigenbetriebs-Verlust 2007 von rund 2,5 Mio EUR) erfordert endlich die längst fällige Vorlage der Jahresabschlüsse sowie eine ausreichende Information über den aktuellen Stand und die regelmäßige zeitnahe Unterrichtung auch des Kreistags über die weitere Entwicklung. Dies betrifft auch die katastrophale Situation der Kreisklinik-GmbH, bei der der Eigenkapitalbestand per 31.12.2005 bereits niedriger ist als das gezeichnete Kapital.
Seit dem Jahr 2001 gibt es in Deutschland für die medizinische und pflegerische Qualitätssicherung der Krankenhäuser ein bundesweit einheitliches Verfahren, an dem sich alle nach § 108 SGB V zugelassenen deutschen Krankenhäuser beteiligen. Das Verfahren wurde auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrags von den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft der Bundesärztekammer und dem deutschen Pflegerat vertraglich vereinbart.
Während die Daten bisher streng unter Verschluss gehalten wurden, müssen sie jetzt erstmals bis Ende Oktober veröffentlicht werden. Diese Tabellen zu bundeseinheitlich vorgegebenen Behandlungen machen die Leistungen von Kliniken vergleichbar. Patienten wird damit eine Orientierung für die passende Behandlungsadresse ermöglicht.
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