Antrag der FDP-Fraktion im Kreistag vom 11.10.2007
FDP-Antrag "Leistungen der Kreiskrankenhäuser"
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, dem Kreistag die Daten über die medizinische Qualität in den Kreiskrankenhäusern Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim zu den bundeseinheitlich vorgegebenen Behandlungen vorzulegen.
Dabei sollen die von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung entwickelten und von den Spitzenverbänden des Gesundheitswesens gebilligten Indikatoren so verständlich und übersichtlich dargestellt und erläutert werden, dass damit den Patienten in der Region wichtige Hinweise zu Behandlungsergebnissen in unseren Kreiskrankenhäusern gegeben werden.
Begründung:
Seit dem Jahr 2001 gibt es in Deutschland für die medizinische und pflegerische Qualitätssicherung der Krankenhäuser ein bundesweit einheitliches Verfahren, an dem sich alle nach § 108 SGB V zugelassenen deutschen Krankenhäuser beteiligen. Das Verfahren wurde auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrags von den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft der Bundesärztekammer und dem deutschen Pflegerat vertraglich vereinbart.
Während die Daten bisher streng unter Verschluss gehalten wurden, müssen sie jetzt erstmals bis Ende Oktober veröffentlicht werden. Diese Tabellen zu bundeseinheitlich vorgegebenen Behandlungen machen die Leistungen von Kliniken vergleichbar.
Patienten wird damit eine Orientierung für die passende Behandlungsadresse ermöglicht.