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Antrag der FDP-Fraktion im Kreistag vom 02.03.2008

FDP-Dringlichkeitsantrag "Neuorganisation der Arbeitsverwaltung"

Der Kreistag möge beschließen:

1. Der Kreisausschuss wird aufgefordert, sich unverzüglich und mit Nachdruck bei der Bundesregierung, der hessischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass das erfolgreiche Optionsmodell der 69 Kreise und Kommunen, die – wie der Landkreis Darmstadt-Dieburg – die Verantwortung für die Arbeitsvermittlung in eigene Regie übernommen haben, Grundlage der Neuorganisation der Arbeitsverwaltung wird, die das Bundesarbeitsministerium nach Presseberichten kurzfristig vorlegen will. Dabei müssen Fragen der strikten Anwendung des Konnexitätsprinzips beachtet werden, wonach auf die Kommunen keine zusätzlichen Kosten zukommen.

2. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg lehnt die nach Presseberichten vom Bundesarbeitsministerium jetzt eilig angestrebte Organisationsform sog. kooperativer Jobcenter ab, in denen sich künftig Kommunen und Arbeitsagenturen zur Zusammenarbeit verpflichten und als „eigenständige verantwortliche Geschäftseinheiten der Agentur für Arbeit vor Ort“ geführt werden sollen.


Begründung:

Die komplizierte Mischverwaltung für Hartz-IV-Empfänger hat das Bundesverfassungsgericht im November2007 für verfassungswidrig erklärt. Deshalb ist eine Neuorganisation der „Arbeitsgemeinschaften“ erforderlich, in denen Mitarbeiter kommunaler Sozialämter und von Arbeitsagenturen die Hartz-IV-Empfänger gemeinsam betreuen.

Mehr als die Hälfte der 353 Städte und Landkreise, in denen Sozial- und Arbeitsämter in einer Mischverwaltung zusammenarbeiten, sind mit deren Arbeit unzufrieden.

Dagegen würden sich alle 69 Kreise und Kommunen erneut für eine kommunale Arbeitsmarktverwaltung in Alleinverantwortung entscheiden, wie sie sich im Modellversuch bundesweit bewährt hat: Es hat sich eindeutig gezeigt, dass Langzeitarbeitslose in kommunaler Alleinverantwortung besser betreut werden.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wendet sich deshalb entschieden gegen die Beendigung der kommunalen Arbeitsvermittlung. Er verlangt vielmehr, dass die bisherigen verfassungswidrigen Mischverwaltungen in kommunale Eigenregie nach dem Modellprojekt der 69 kommunalen Gebietskörperschaften in Eigenregie überführt werden.

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