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Rede der FDP-Fraktion im Kreistag vom 11.06.2008
ACHILLES: Sozialstiftung des Landkreises umgeht RP-Stopp für freiwillige Leistungen
Der Landkreis hat sich 1999 von Geldmitteln und Vermögen getrennt, um über die Einkünfte aus Stiftungsvermögen Leistungen zu finanzieren, für die wir lt. Erlass der Regierungspräsidenten als sog. „Freiwillige Leistung“ nur nach dessen Genehmigung verfügen dürfen.
Damit eröffnete sich der Kreis Wege, Wunschzettel auf legitimer Weise zu erfüllen. Die letzte Entscheidung traf die Mittagsverpflegung für sozial Bedürftige, die aus den Regelungen der Förderung gem. Sozialgesetzgebung herausfallen. Wir hatten seinerzeit dieses Manko ebenfalls bemängelt, aber gleichzeitig vorgeschlagen, die eigentlich Zuständigen – sprich Bundesgesetzgeber und Land hierfür einzubinden. Nun soll der Weg über die Sozialstiftung genommen werden, was grundsätzlich natürlich nahe liegt, aber zunächst der Änderung des Stiftungszweckes bedarf. Dies ist in sich schlüssig, kann auch von uns mitgetragen werden.
Wir drängen aber trotzdem darauf, dass zumindest gleichzeitig auf die rechtmäßige Zuständigkeit verwiesen wird. Wenn wir aus den Stiftungsmitteln z.B. die Mittagsverpflegung bezahlen, ist dies eine Vorleistung, die uns das Land bei geänderter Gesetzeslage nicht zurückzahlt.
Insofern bitten wir den Stiftungsrat darum, bei Mittelzusagen zu prüfen, inwieweit nicht der eigentlich Zahlungspflichten anzugehen sind, bevor dauerhafte Verpflichtungen eingegangen werden.
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