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Rede der FDP-Fraktion im Kreistag vom 21.09.2009
FDP fordert Klarheit über Organisation der Kreisverwaltung
Rede des FDP-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Jürgen Hoffie in der Kreistagssitzung vom 21. Sept. 09
Die Hess. Kommunalverfassung verlangt in § 29 HKO, dasser Kreistag die gesamte Verwaltung des Landkreises und die Geschäftsführung des Kreisausschusses überwacht.“
Das ist aber nur möglich, wenn dem Kreistag bekannt ist, wer ab Morgen in der Verwaltung für welche Aufgaben zuständig ist, wie der Zuschnitt der Dezernate und mögliche Änderungen der Zuständigkeit im Organigramm der Kreisverwaltung aussehen für die Übergangszeit bis zur Amtseinführung eines neuen Ersten Kreisbeigeordneten, wie auch für die Zeit danach.
Wir wissen, dass die Dienst- und die Geschäftsverteilungsbefugnis alleine beim Landrat liegt. Unser Antrag nach Erklärung und Erläuterung richtet sich aber deshalb an den KA, weil ihm erfahrungsgemäß zuerst die Dezernatszuweisung und die Organigramme vorgelegt werden und uns der KA spätestens dann unmittelbar auskunftspflichtig ist.
Klarheit über Änderungen ist jetzt – immerhin bereits vier Monate nach der Landratswahl – auch deshalb zwingend geboten, weil sich der Wahlvorbereitungsausschuss – wenn auch spät – am 8. Oktober konstituiert und sich dann ja unmittelbar mit der öffentlichen Stellenausschreibung für die Erste Kreisbeigeordnetenposition zu befassen hat. Dazu aber muss natürlich zuerst das Stellenprofil vorliegen, müssen die Dezernatszuständigkeiten und die Anforderungen geklärt sein, die die Bewerber zu erfüllen haben.
Es sei denn, man will die Ausschreibung wie seinerzeit schon im Falle des Beigeordneten Fleischmann erneut zur Farce machen, indem man sich erst auf die Person und dann auf das passende Bewerberprofil für die Ausschreibung festlegt.
Aber gerade deshalb ist doch die SPD heute in besonderer Verlegenheit: Viele Parteifreunde scheiden ja wohl von vornherein als Bewerber aus, weil sie die Qualifikationsmerkmale gar nicht erfüllen können, die man an Herrn Fleischmann stellen konnte, weil sie auf ihn zutrafen. wie z.B. die Forderung nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium.
Wie aber wollte man jetzt auf derartige, grundsätzliche Voraussetzungen beim Ersten Kreisbeigeordneten verzichten, noch dazu beim künftigen Stellvertreter des Landrats?
So ist es nicht verwunderlich, dass die Neubesetzung und die Bildung des Wahlvorbereitungsausschusses von der SPD parlamentarisch nicht bereits in der letzten KT-Sitzung beantragt worden ist.
So jedenfalls wurde versäumt, schnellstmöglich die vollständige Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung mit der kompletten Führungsspitze wiederherzustellen, wie sie in § 2 unserer Hauptsatzung verlangt wird. Die HKO (§ 38,Abs.4) fordert die Wahl der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten ja nicht grundlos „rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit“.
Insofern ist es hilfreich, dass deshalb der KA unmittelbar nach Eingang des Antrags der FDP in seiner letzten Sitzung dem Beschlussvorschlag zur Bildung des Wahlvorbereitungs¬ausschusses wenigstens für die heutige Sitzung zugestimmt hat, obwohl gerade dieser Punkt von außergewöhnlicher Bedeutung noch nicht einmal auf der TO des KA gestanden hatte.
Damit kann nun aber möglichen Versuchen nach weiterem Zeitgewinn zur Kandidatensuche dessen Ergebnis auch mit dem Segen der Parteibasis versehen wird, noch halbwegs begegnet werden.
Wir begrüßen deshalb die Zusage der Kreisspitze vom letzten Montag im HFA, dass dem Kreistag die neue Organisation der Kreisverwaltung antragsgemäß unverzüglich, nämlich für den 1. Oktober zugesagt wurde.
Angesichts der bevorstehenden Stellenausschreibung gehen wir selbstverständlich davon aus, dass damit nicht nur das vorübergehende, sondern auch das Organigramm für die Zeit nach Besetzung der vakanten Position gemeint ist.
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