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Rede der FDP-Fraktion im Kreistag vom 21.09.2009
HOFFIE: Die Satzungsänderung des Senio-Zweckverbands ist sinnvoll!
Die finanzielle Verantwortung der einzelnen Senio-Mitglieder muss sich in den Stimmrechten und damit den Entscheidungs- und Mitwirkungsrechten widerspiegeln. Deshalb kann nicht sein, dass der Landkreis mit fast 25 % der Umlage nur 11% der Stimmrechte hat, genauso viele wie Fischbachtal mit nur knapp 2,5 % Umlageanteil.
Deshalb ist die dem Wirtschaftsleben entsprechende Lösung richtig, die die Sitze in der Verbandsversammlung entsprechend der Umlagehöhe der Mitglieder verteilt. Ich sage das, obwohl die FDP mit der Reduzierung der Sitzzahl von 2 auf 1 für die Stadt Groß-Bieberau unter gleich bleibenden Voraussetzungen ihren einzigen kommunalen Vertreter, nämlich Martin Engelhardt, in diesem Gremium voraussichtlich verlieren wird.
Umso mehr erwarten wir vom Landkreis, bei dem die Zahl seiner Vertreter von bisher zwei aus SPD und CDU auf künftig fünf erhöht wird, die Entsendung nach der weiteren Fraktionsstärke im Kreistag, nämlich für Grüne, FDP und FW.
Nun hat sich ja die CDU im Fachausschuss zwar nicht gegen die Satzungsänderung in der Sache ausgesprochen, sondern allein für eine Zurückstellung bis zur nächsten Legislatur, um Vorstand und Verband nach der Vielzahl der Ereignisse und Verwerfungen der letzten Jahre erst einmal zur Ruhe kommen zu lassen. Jetzt will sie eine Änderung der Stimmrechte, sagt aber nicht wie!
Die FDP hält das für keinen geeigneten Weg: Entweder die Satzungsänderung ist sinnvoll - und das ist bisher von niemandem im KT bestritten worden - dann muss man sie zum frühest möglichen Zeitpunkt auch beschließen. Oder sie ist in der Sache nicht sinnvoll, dann muss man es lassen. Je eher klare und gerechte Stimmrechtsverhältnisse gegeben sind, desto eher kommt auch Ruhe in die Gremien.
Was die Kritik am Senio-Verband anbetrifft, möchte ich einen wichtigen grundsätzlichen Aspekt unterstreichen: Der Landkreis hat nach § 2 HKO die „Aufgabe, diejenigen öffentlichen Aufgaben wahrzunehmen, die über die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden hinausgehen. Er fördert die Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben ... und soll zu einem gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Belastung der Gemeinden beitragen. Er soll sich dabei auf diejenigen Aufgaben beschränken, die der einheitlichen Versorgung und Betreuung der Bevölkerung des ganzen Landkreises oder eines größeren Teils des Landkreises dienen.“
Er hat schon von daher eine herausragende Verantwortung. Mit den Gersprenz-Altenheimen tut es das nicht! Dieses grundsätzliche strukturelle Problem muss gelöst werden. Unter den gegebenen Umständen und nach der bisherigen Entwicklung, hätte der Landkreis sein auf nur einen Kreisteil konzentriertes Engagement gar nicht erst eingehen dürfen, zumindest aber zu einem geeigneten Zeitpunkt aufgeben müssen.
Hier sind wir gespannt auf Ansätze einer zwingend werdenden Lösung als große Herausforderung an die Arbeit des neuen Landrats.
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