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Rede der FDP-Fraktion im Kreistag vom 09.11.2009
HOFFIE: Kreiskoalition will mit Herausnahme von "Verkehr" und "Energie" den Regionalplan verschleppen!
Die Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen, die wir heute für die erneute Anhörung und Offenlegung beschließen sollen, basiert in ihrem grundsätzlichen Inhalt und Aufbau auf der Beschlussvorlage aus der KT-Sitzung vom 2.Juli 2007 zur 1.Offenlegung.
Es wäre deshalb eine wirkliche Arbeitserleichterung gewesen, wenn in dem mehrseitigen Papier die aktualisierten Passagen, Änderungen und Ergänzungen als solche gekennzeichnet worden wären.
Und noch eine Anmerkung vorab: Die neue Stellungnahme sollte möglichst bis zum 2. November abgegeben werden, spätestens jedoch mit einer Karenzzeit von 14 Tagen, also bis zum 16. Nov. Deshalb ist es bedauerlich und nicht verständlich, dass uns Erkenntnisse gerade zu dem besonders landkreisspezifischen Kapitel Aus- und Neubaumassnahmen des Straßenverkehrs frühestens am 25. November vorliegen, wenn uns erste Schlussfolgerungen aus dem Verkehrsentwicklungsplan des Kreises erläutert werden sollen.
Also wird zunächst ins Blaue hinein angegeben, was sich möglicherweise im Gutachten als Forderung bestätigt oder relativiert.
Deshalb verlangt ja die Koalition aus SPD, Grünen und (noch gestützt?) von Freien Wählern in einem Änderungs- und Ergänzungsantrag logischerweise, in die heutige Stellungnahme aufzunehmen, dass nach Beschluss über den VEP Anfang nächsten Jahres noch ergänzende Planungshinweise aufzunehmen sind.
Dem können wir natürlich alle zustimmen, nur: Das wird dann im laufenden Verfahren leider nicht mehr möglich sein! Die Folgen zeigen sich exemplarisch:
Noch in der 1.Stellungnahme des Kreises hieß es z.B. “Sollten bis zur geplanten 2. Offenlegung des Entwurfs des Regionalplans weitergehende Entscheidungen über die Realisierung einer „Ostumgehung Ober-Ramstadt“ oder einer „Umgehung Ober-Ramstadt/ Hahn“ getroffen worden sein, wird die entsprechende Neubaumaßnahme zur Aufnahme in den Regionalplan gemeldet.“
Eine entsprechende Entscheidung, ist aber bisher nicht getroffen worden, dennoch wird in der Vorlage des Kreises gefordert, eine „B 426 Ortsumfahrung Ober-Ramstadt/Hahn“ in den Regionalplan aufzunehmen. Das mag man ja wollen und auch für richtig halten, aber mit Planungsgründlichkeit und Glaubwürdigkeit politischer Aussagen hat das wenig zu tun! Völlig absurd ist zu diesem Teil Straßenverkehr der Antrag der Linke/DKP, die B3-Westumfahrung Darmstadt und B26-NO-Umgehung zu streichen, weil diese Strassen nicht im Landkreis liegen! Beide Maßnahmen wirken sich grundlegend auf die Entscheidungen unseres VEP aus und bleiben unverzichtbar.
Soweit zum Thema Straßenplanung.
Zu den vom Kreis ausgewählten Belangen mit besonderer überörtlicher bzw. kreisweiter Bedeutung zählt ebenso der Ausbau des Frankfurter Flughafens, der übrigens auch nicht im Landkreis liegt. Hier wiederholt der Kreis voll umfänglich seine Forderungen aus der 1. Stellungnahme aus 2007, der wir als FDP seinerzeit mit Blick auf die verlässliche Einhaltung der Ergebnisse aus dem Mediationsverfahren bereits zugestimmt hatten.
Bezüglich der vom Kreis beklagten Siedlungsstrukturbeschränkungen weisen wir auf die voraussichtliche demografische Entwicklung hin und auf die Tatsache, dass wir nicht dem Planungsverband Rhein-Main angehören und unsere Kommunen immer noch Möglichkeit haben, von der 5-Hektar-Regelung Gebrauch zu machen.
Die ergänzenden Forderungen der Linke/DKP nach Kerosinbesteuerung, Schadstoffabgaben und emissionsabhängige Gebühren zeigen, dass die beiden Abgeordneten vom Sinn einer Regionalplanung aber auch wirklich nichts verstanden haben.
Was den Schienenverkehr anbetrifft, legt sich der Kreis bei der ICE-Neubaustrecke Rhein-Main/ Rhein-Neckar erneut auf den Haltepunkt Hauptbahnhof Darmstadt fest. Dass dieser tatsächlich realisiert wird, steht trotz Aufnahme in die Bundesverkehrswegeplanung mit ausdrücklichem Hinweis in einer besonderen Fußnote nicht nur wegen der anhaltenden Widerstände der Deutschen Bahn-AG und wegen der nicht mehr nachvollziehbaren mehrfachen Alleingänge und Kehrtwendungen des Darmstädter OB Hoffmann in den Sternen.
Natürlich ist verständlich, dass der Landkreis bei seiner bisherigen grundsätzlichen Haltung bleibt, mit der sich alle Entscheidungsträger kommunal, regional, im Land und im Bund klar und einvernehmlich positioniert hatten. Das sollte gelten, zumindest solange die Bahn nicht ein anderes, nachvollziehbar besseres und überzeugenderes Konzept auf den Tisch legt. Dies müsste zeigen, unter welchen Bedingungen ein Hbf-Halt Darmstadt sozusagen „schadlos“ verzichtbar ist
Das aber wird jetzt immer zwingender und verlangt kurzfristig politischen Einigungswillen zwischen neuer Bahnspitze, dem Hessischen Wirtschaftsminister und den kommunal Hauptbetroffenen.
Die FDP-Fraktion kann sich durchaus andere Lösungen vorstellen, zu einer solchen wird es auch kommen. Aber es hilft im Moment nicht weiter, wenn wir in der Kommunalpolitik ständig neue Vorschläge – auch wenn sie im Ansatz durchaus vernünftig erscheinen – aus dem Hut ziehen, bevor sich die Bahn konkret bewegt. Natürlich gewinnt die Vorstellung nach vorrangiger Realisierung einer schnellen Regionalverbindung zwischen dem Hbf. Darmstadt und dem ICE-Bahnhof am Flughafen zunehmend an Priorität. Sie muss und sie wird der Kern eines funktionierenden Konzepts sein.
Ich möchte mich abschließend noch mit dem im Koalitionsantrag aufgegriffenen Kapitel Energie befassen. Nicht unterstützen können wir die Forderung, den Entwurf zum „Regionalplan 2009“ zunächst ohne den Teilbereich „Energie“ vorzulegen, sehr wohl aber ohne den strittigen Teil „Windenergie“. Für diesen Teil wäre dann ein entsprechendes gesondertes Teilkonzept fachlich separat zu erarbeiten und auf den Verfahrensweg zu bringen mit Aufstellungsbeschluss, Planentwurf, Anhörung, Offenlegung und Genehmigung.
Das ist ja genau die Position, die der RP bereits im September als gangbaren Weg gerade für die Behandlung der Vorranggebiete für Windenergie geprüft hat und den deshalb Planungsverband und Regionalversammlung in der Dezembersitzung so beschließen werden: Eine Ausschlusswirkung von Windenergieflächen kann dann also erst nach Inkrafttreten des Teilplans – jenseits des Jahres 2011 - greifen.
Gemäß § 6 Abs.5 HLPG ist die Aufstellung solcher räumlicher und sachlicher Teilpläne jedenfalls ausnahmsweise zulässig, wenn die Einbindung der Teilpläne in den Gesamtplan gewährleistet ist. Würde jedoch für den gesamten Teilbereich „Energie“ zunächst ein regionales Energiekonzept erarbeitet und dessen Ergebnisse in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht werden – wie es hier die Koalition durchsetzen will – dürfte lt. RP wegen erheblicher Änderungen eine 3. Offenlegung des Planentwurfs nötig werden. Die abschließende Beschlussfassung der RVS könnte dann voraussichtlich erst nach 2011 stattfinden. Entsprechend verzögert sich das Inkrafttreten des Plans insgesamt. Das wollen wir nicht!
Sollte deshalb der Koalitionsantrag hier ohne Änderung eine Mehrheit finden, werden wir der Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südhessen unsere Zustimmung nicht geben können.
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