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Rede der FDP-Fraktion im Kreistag vom 03.07.2006

Rede Hoffie vor dem Kreistag zum CDU-Antrag - Bilingualer Unterricht

Stellungnahme des FDP-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Jürgen Hoffie zum CDU-Antrag 0156
Bilingualer Unterricht
Natürlich ist bilingualer Unterricht sinnvoll und dringend wünschenswert. Wie denn sonst als durch Internationalisierung unseres Schulwesens könnten wir den Herausforderungen der ständig wachsenden Globalisierung aller Lebensbereiche entsprechen?
Mit der ersten staatlichen Internationalen Schule haben wir ja bereits ein wichtiges Zeichen gesetzt. Aber eben nur ein erstes Zeichen.
Bilingualer Unterricht muss in Wahrheit Standard werden nicht nur an unseren Schulen, sondern mehr und mehr bereits in den Kindergärten.
Denn in diesem wichtigen Lebensalter darf nicht versäumt werden, die entscheidenden Grundlagen zu legen für die spätere Sprachfähigkeit unserer Kinder.
Insofern würde die CDU offne Türen bei uns einlaufen, wenn nicht die Formulierung krasse Unkenntnis der bildungspolitischen Realitäten erkennen ließe.
Wir können als Kreis nicht einfach ermitteln und dann anordnen, was inhaltlich in unseren Schulen gelehrt wird.
Das muss ja- wenn man die Anregungen und pädagogischen Forderungen auch des designierte Schuldezernenten in einem Echo- Interview vom 20.Mai nachliest, auch Herr Fleischmann erst noch lernen, dass der Schulträger Kreis nicht für die inneren, sondern alleine die äußeren Bedingungen unserer Schulen verantwortlich ist, insbesondere also für die räumlichen Voraussetzunge, wenn wir von Hausmeistern und Schulsekretärinnen einmal absehen.
Wir haben uns also nicht in die pädagogische Entwicklung unserer Schulen einzumischen. Und so kann die Initiative zu bilingualem Unterricht- wenn nicht vom Kultusministerium - auch nur von den Schulen selbst ausgehen. Sie müssen ihr inneres Profil selbst entwickeln. Da können wir nur ermuntern, aber nicht anordnen.
Da kommt ihnen ja die Landesregierung mit ihrem Versprechen entgegen, den Schulen zunehmend mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung zuzugestehen auch im pädagogischen Bereich.
Für bilingualen Unterricht müssen die Schulen entsprechende Voraussetzungen haben oder schaffen und entsprechende Anträge stellen und das Schulamt muss sagen ,ob die Finanzierung möglich ist.
Sie brauchen eine bestimmte Größe und die entsprechenden Lehrer. Nur die wenigsten können bilingual unterrichten. Für deren Bezahlung ist dann eben auch anders als im 2.Absatz des CDU-Antrags aus Unkenntnis dargestellt und gefordert, nicht der Kreis mit seinem Wirtschaftsplan, sondern allein das Land Hessen verantwortlich.
Mit unserem Änderungsantrag haben wir den CDU-Antrag auf das Notwendige und Realistische reduziert.


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