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Rede der FDP-Fraktion im Kreistag vom 24.09.2007

Hoffie: Gründung eines MVZ führt zur Fehlentwicklung

Die FDP hat vor mehr als vier Wochen mit einem Katalog von 25 Fragen versucht, Antworten zu bekommen, mit denen rechtliche Klarheit erreicht werden sollte, ob das MVZ in der vorgesehenen Form genehmigt und betrieben werden darf. Und wir wollten Klarheit schaffen über widersprüchliche öffentliche Aussagen des Erste Kreisbeigeordnete Schellhaas.

Mehr als einen Monat haben der Kreisausschuss und Herr Schellhaas zur Beantwortung und dafür gebraucht, um erkennbar durch seine Rechtsanwälte die Fehler der beschlossenen Vorlage zu korrigieren und zu kaschieren.

Der Zulassungsantrag des Eigenbetriebs KKH für ein MVZ soll wie beschlossen aufrechterhalten und im Ablehnungsfall im Eilverfahren beim Sozialgericht durchgesetzt werden. Wenn dies bis Mitte Oktober gelingt, solange die Witwe dem Kreis nämlich eine Kaufoption eingeräumt hat, soll die chirurgische Praxis Schielke in Reinheim vertragsgemäß auch erworben und dann als MVZ betrieben werden.

Dessen ungeachtet ist der Gesellschaftsvertrag der KKH-GmbH inzwischen dahingehend geändert worden, dass gesellschaftsrechtlich auch dort unmittelbar oder mittelbar nach Gründung einer MVZ- Tochter das MVZ möglich wäre. Ein Zulassungsantrag dieses MVZ setzt jedoch die Beteiligung eines Dritten voraus, der wiederum die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. So jedenfalls ist es im Protokoll des GGSA- Ausschusses erklärt worden.

Wer das wirklich verstanden hat, ist zu beglückwünschen!

Tatsächlich wird hier auch juristisches Neuland betreten. Das geht schon allein aus der Tatsache hervor, dass sich – ausweislich des vorgelegten Schriftverkehrs - nicht einmal das Bundesgesundheitsministerium und das Hess. Sozialministerium mit der juristischen Abteilung der KV Hessen in der für die Zulassung ganz wichtigen Grundsatzfrage einig sind, ob der Kreis überhaupt die sog. Gründereigenschaft für ein MVZ hat oder nicht.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, hat die FDP jetzt auch über ihre sozial- und gesundheitspolitischen Sprecher in der Europa-, Bundestags- und der Landtagsfraktion klärende Fragen an die zuständigen Ministerien stellen lassen und erwartet ggfls. deren parlamentarische Initiativen.

Aber verstanden haben wir schon jetzt sicher alle aus der Beantwortung unseres Fragenkatalogs die Erklärungs- und Rettungsversuche der Kreisverwaltung für den KT-Beschluss.

Am 2. Juli wurde noch beschlossen, ein MVZ zu gründen, um jährlich etwa 1200 Patienten aus ambulanter Behandlung stationär in leere Betten des Kreiskrankenhauses nach Groß-Umstadt zu steuern, um das katastrophale Betriebsergebnis zu verbessern. Ja, da haben die meisten in ihren Fraktionen aufgeatmet: Eine Sanierungschance für das KKH Groß-Umstadt, wer wollte das nicht?

Patientenströme lenken aber ist – wie man inzwischen gelernt hat – nach Ärztezulassungsordnung unzulässig.

Deshalb wird vom Kreis in der Antwort auf die FDP-Fragen jetzt die Sprachregelung ausgegeben, durch ein MVZ als „Bindeglied zwischen Klinik und Ärzten den Dialog verbessern und eine optimale Kommunikationsbasis schaffen zu wollen für den medizinischen Austausch.“

Das muss man sich einmal ernsthaft vorstellen:
Ausgerechnet die in der Region niedergelassenen Ärzte, gegen die der Kreis noch dazu in einem ohnehin schon überversorgten Gebiet mit seinem MVZ einen steuersubventionierten existentiellen Verdrängungswettbewerb eröffnet, indem er ihnen die Patienten entziehen will, ausgerechnet diese Ärzte sollen optimal mit dem MVZ kommunizieren und sich medizinisch austauschen!?

In welcher Welt leben hier eigentlich die Befürworter der Verstaatlichung unseres Gesundheitswesens?

Das Gegenteil wird der Fall sein: Die Vertrauensbasis ist bereits jetzt restlos zerstört und der vom Kreis beklagte schon bisherige Verlust von Überweisungen nach Gr.-Umstadt wird sich wegen des auf breiter Front erklärten und organisierten Protestes der Ärzte – zuletzt der etwa 40 Mitglieder der Bereitschaftszentrale Gr.-Umstadt – wird sich dann erst richtig auswirken.

Aber das will man ja - wie aus den Antworten unseres Fragenkatalogs hervorgeht - durch einen teilzeitig angestellten Arzt „stundenweise für besondere Fragestellungen niedergelassener Ärzte“ auffangen. Das also soll die Verbesserung der Kommunikation sein?! Und dafür soll der Kreis jetzt 360 Ts. Euro für den Praxenkauf in die Hand nehmen, weitere erhebliche Gelder für notwendige Modernisierung und für Folgekosten. Und das alles in der Hoffnung, der RP genehmigt dann auch noch das im überversorgten Gebiet ein nun wirklich nicht als Pflichtaufgabe erkennbares Vorhaben, verwirft die Dienstaufsichtsbeschwerde und die EU-Kommission hat keine Einwände gegen die rechtlich zweifelhafte Investition.

Dass dem KT und der Öffentlichkeit das von der FDP geforderte Gutachten der Unternehmensberatung, das die Gründung eines MVZ empfiehlt, vor der morgigen Zulassungsentscheidung vorenthalten wird, spricht für sich selbst!

In Wahrheit verschlechtert aber das kreiseigne MVZ die medizinische Versorgung in unserem überversorgten Landkreis erheblich.

Warum war denn kein Arzt bereit, 240 Ts. Euro für den Kassensitz Chirurgie oder 120 Ts. für den Kassensitz Anästhesie zu zahlen? Weil der Landkreis schon jetzt mit Chirurgen nicht unter- sondern überversorgt ist.

Im Ausschuss hat mich Herr Schellhaas gefragt, woher er das denn wissen soll!

Ich habe ihm und Ihnen die Tabelle mitgebracht, die jedermann im Internet aufrufen kann, wenn er sich nicht durch schlichten Anruf bei der KV kundig macht. Das aber hätte man wenigstens von Ihnen verlangen können, lieber Herr zuständiger Erster Kreisbeigeordneter! [http://www.kvhessen.de/kvhmedia/Downloads_neu/Mitglieder/Sonstiges/Bedarfsplan_2007_04_23_Tabelle_LA_pdf-width--height--p-2976.pdf]

Was aber passiert, wenn es in einem Landkreis zu viele niedergelassene Ärzte gibt, aber die Zahl der Versicherten gleich bleibt?

Entweder das mit Steuergeldern subventionierte Kreis-MVZ nimmt den Ärzten der Umgebung genügend Patienten ab, um wirtschaftlich zu sein, dann sind die Existenzen von Ärzten bedroht. Aber mit jeder Praxis, die in unserem Landkreis aufgegeben wird, verschlechtert sich die medizinische Versorgung.

Oder das Kreis-MVZ schreibt rote Zahlen. Das wäre – wie beim SENIO-Verband – ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang, aus dem wir eigentlich gelernt haben sollten: Dann hat der Kreis nicht nur mehrere 100 Ts. Euro zum Fenster hinaus geworfen, die er sinnvoller in die Verbesserung des KKH-Groß-Umstadt gesteckt hätte, das durch die Begründung für ein MVZ im KT-Beschluss inzwischen erheblichen zusätzlichen Schaden genommen hat.

Ich kann Sie deshalb unabhängig vom weiteren rechtlichen Ausgang nur dringend auffordern: Folgen Sie unserem Antrag und heben Sie den Beschluss zum Kreis-MVZ in Reinheim auf.!

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