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Rede der FDP-Fraktion im Kreistag vom 12.11.2007
Hoffie: Kreistag für Krankenhäuser stärker in die Pflicht nehmen
Wir sind nicht Gegner Medizinischer Versorgungszentren.
Aber steuersubventionierter Verdrängungswettbewerb gegen niedergelassene Ärzte in nach amtlichen Feststellungen „überversorgten“ und damit zulassungsbeschränkten Bereichen stößt auf den erklärten Widerstand der Liberalen.
Wir wenden uns mit Entschiedenheit gegen eine Gesundheitspolitik, mit der niedergelassene Ärzte zielgerichtet aus freien Berufen in Angestelltenverhältnisse gedrängt werden sollen.
Wer uns deshalb Lobbyismus vorwirft, weil wir bei dieser Auseinandersetzung von den betroffenen Ärzten in der Region und deren Standesorganisationen unterstützt worden sind, tut uns leid.
Es ist begrüßenswert, Herr Erster Kreisbeigeordneter Schellhaas, dass die Kreisverwaltung den Weg der weiteren rechtlichen Auseinandersetzung aufgibt und stattdessen „neue Strategien“ ankündigt, „mit denen die ärztliche Versorgung auch zukünftig gesichert werden kann.“
Dazu gehört neben der Sanierung und Stabilisierung der KKH in Groß-Umstadt und Jugenheim durch die externe Unternehmensberatungsgesellschaft CMK aber offensichtlich auch das Festhalten an der gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Option der Kreiskliniken GmbH zum Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums.
In der letzten Sitzung des KT ist unser Antrag zur völligen Aufhebung der am 21. Juni des Jahres beschlossenen MVZ- Gründung abgelehnt worden.
Jetzt ist er von uns erneut gestellt worden. Wir begrüßen, dass uns der KA mit seiner Vorlage 1474/2007 heute in allen weiteren Punkten folgt, die
- den überhöhten Kaufpreis für das MVZ von 360 TEuro,
- die Ausgründung einer eigenständigen GmbH aus der Kreiskliniken GmbH,
- den rechtswidrigen vorübergehenden MVZ-Betrieb durch den Eigenbetrieb KKH selbst und
- die Kostendeckung der MVZ-Gründung betreffen.
In diesem Punkten also folgen Sie uns, auch wenn dies durch Ablehnung unseres Ergänzungsantrag auf getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte des Ursprungsantrags in den Ausschüssen und heute hier im Plenum weniger deutlich werden soll – womit wir leben können.
Aber die Option zum Betrieb eines MVZ, die wollen Sie erhalten.
Damit wollen Sie nicht mehr nur - wie noch im Gründungsbeschluss vom Juni d.J. - Patienten zur stationären Behandlung nach Groß-Umstadt lenken, sondern begründen jetzt, dass ein MVZ auch „die interdisziplinäre Kooperation zwischen den Vertragsärzten fördern“ kann. Zu diesen aber haben Sie die Vertrauensbasis gerade erst gründlich zerstört und die Proteste müssten Ihnen noch in den Ohren klingen!
Und Sie erklären jetzt außerdem, dass ein MVZ „einer Unterversorgung in strukturschwachen Regionen entgegenwirken“ kann.
Sie können ja versuchen, die amtlichen Kriterien ändern zu lassen, mit denen Über- und Unterversorgung in der sog. „Anordnung Zulassungsbeschränkungen“, zuletzt vom 23. April 07, klassifiziert werden. Danach aber wird gerade der Landkreis Da-Di in nahezu allen Bereichen als „überversorgt“ und damit als „gesperrter Planungsbereich“ festgelegt.
Unter Verweis auf § 121 HGO berufen Sie sich auf die kommunalrechtliche Zulässigkeit eines MVZ, weil das Gesundheitswesen ausgenommen ist von den Beschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung.
Um das zu ändern, ergibt sich hier aus Sicht auch der FDP-Landtagsfraktion ein konkreter Handlungsbedarf. Deshalb laufen unsere parlamentarischen Bemühungen darauf hinaus, dass der § 121 HGO insoweit ergänzt wird, dass der Betrieb von MVZ durch kommunale Träger nur dann statthaft ist, wenn in einem durch amtliche Feststellung unterversorgten Bereich die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärzte nicht gewährleistet werden kann. Diese Zielsetzung muss sich auch im Hess. Krankenhausgesetz wieder finden.
Dazu erwartet die FDP-Fraktion im Hess. LT nach den Worten ihres sozialpolitischen Sprechers, Florian Rentsch, eine konkret Initiative von Sozialministerin Lautenschläger und das Ende ihrer monatelangen Sprachlosigkeit.
Auf dem Holzweg ist ohnehin, wer glaubt, unsere KKH seien durch Betrieb eines kreiseigenen MVZ zu sanieren. Schon gar nicht gegen den erklärten Widerstand der niedergelassenen Ärzte, auf deren Hilfe die KKH bei ihren Bemühungen um Erhöhung der Fallzahlen von stationärer Behandlung ja dringend angewiesen sind.
Die Stabilisierung und Sanierung der KKH und die Zukunftssicherung der medizinischen Versorgung im Landkreis kann nicht gegen, sondern nur mit den niedergelassenen Ärzten gelingen. Deshalb haben wir als ersten Schritt notwendiger Kommunikation zwischen Kreispolitik und Ärzteschaft ein gemeinsames Anhörungsverfahren vor KT-Ausschüssen beantragt, um mit Repräsentanten der Standesorganisationen einen Dialog über die aktuelle und künftige medizinische Versorgung einzuleiten. Natürlich steht dabei dem Wunsch der SPD- Fraktion, den Kreis der Anzuhörenden noch breiter zu fächern, nichts im Wege.
Mit unseren Anträgen zur wirtschaftlichen Situation und den Leistungen der KKH fordern wir den KA auf, dem KT unverzüglich die Jahresabschlüsse 2006 des Eigenbetriebs KKH und seiner Servicegesellschaften vorzulegen und nicht nur die Betriebskommission, sondern auch den KT über den aktuellen Stand an Schulden, Eigenkapitalausstattung, Liquidität und Budget zu unterrichten.
Der für den Eigenbetrieb 2007 prognostizierte Verlust von rd. 2,5 Mio. Euro erfordert endlich die längst fällige Vorlage der Jahresabschlüsse und über die Quartalsberichte hinaus eine konkrete zeitnahe Unterrichtung über die weitere Entwicklung.
Dass dies auch die katastrophale Situation der Kreiskliniken GmbH betrifft, bei der der Eigenkapitalbestand bereits per 31.12 .2005 niedriger ist, als das gezeichnete Kapital, versteht sich von selbst.
Seiner mit dem KT-Mandat auferlegten Verantwortung entzieht sich, wer glaubt, den Forderungen aus unseren diesbezüglichen Anträgen aus parteipolitischer Opportunität nicht zustimmen zu können. Immerhin hat Herr Schellhaas ja bereits in den Ausschüssen signalisiert, dass bis Jahresende nicht nur die Jahresabschlüsse 2004 und 2005, sondern auch für 2006 fertig gestellt sein würden, immerhin drei Abschlüsse in diesem Jahr, wenn auch gesetzeswidrig!
Ja, es ist aber auch eine Sache der Redlichkeit festzustellen, dass Hr. Schellhaas nicht der Prügelknabe für Ergebnisse einschließlich 2006 sein kann, in denen er in der Kreisverwaltung noch gar keine Verantwortung getragen hat.
Die wirtschaftliche Situation ist natürlich insbesondere auch abhängig von den Leistungen unserer KKH. Deshalb fordern wir den KA mit unserem ergänzenden Antrag auf, dem KT die bisher streng unter Verschluss gehaltenen Daten über die medizinische Qualität zu den bundeseinheitlich vorgegebenen Indikatoren, für die jetzt erstmals eine Veröffentlichungspflicht besteht, so verständlich und übersichtlich darzustellen und zu erläutern, dass damit auch den Patienten in der Region wichtige Hinweise zu Behandlungsergebnissen gegeben werden und eine Vergleichbarkeit der Klinikleistungen ermöglicht wird. Wir begrüßen die Zusage des Ersten Kreisbeigeordneten in den Ausschüssen, zu Beginn des kommenden Jahres eine entsprechende Sitzung für dieses Thema vorzusehen.
Ich hatte bereits an anderer Stelle der TO darauf hingewiesen, dass beim Sanierungsversuch der CMK für die Krankenhäuser konkrete Verhandlungen mit anderen Trägern über Kooperationen, Verbünde und strategische Allianzen bis hin zu Fusionen unerlässlich sind. Dies fordern wir in unserem weiteren Antrag unter dem Titel „Entwicklung der Krankenhäuser“.
Dies sieht Herr Schellhaas dankenswerter Weise genauso und konnte deshalb im Ausschuss auf ein bereits für den 21. November datiertes Gespräch mit den Dezernatskollegen aus Starkenburg verweisen. Das ist gut so und es ist auch gut, dass Herr Schellhaas auch unsere Forderung nach erneuten Verhandlungen mit der Rochus- Stiftung nicht ausschließt.
Dabei kommt es darauf an, dass Fusionsgespräche nicht erneut am Einspruch des Bischöflichen Ordinariats scheitern. Dazu aber muss die Kreisspitze nicht nur eine Ausgliederung der Schwangerschaftsabbrüche aus dem KKH, sondern auch die Begrenzung von wirtschaftlichen Risiken für Rochus prüfen. Berichte zu den Ergebnissen solcher Verhandlungen werden auf der TO des KT bleiben müssen, so, wie sich der KT angesichts der Gesamtsituation KKH neben der Betriebskommission stärker als bisher in die Pflicht nehmen muss, die politischen Weichen zur weiteren Schadensbegrenzung und zum Sanierungserfolg zu stellen.
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