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Rede der FDP-Fraktion im Kreistag vom 12.11.2007
Achilles: Kreis kann mit verbessertem Ausschreibungsverfahren Sozial-Missbrauch verhindern helfen!
Bereits der erste Versuch der Linken-DKP, das Tariftreue-Ansinnen in die Vergabepraxis des Kreises einzuführen, war im Parlament, in den Ausschüssen und von der Verwaltung mit dem Hinweis auf die bestehende Landesvereinbarung zwischen Gewerkschaften und Regierung beantwortet worden, die zum Tariftreuegesetz in Hessen ab 2008 führen wird und bei Aufträgen des Kreises entsprechend anzuwenden ist.
Darüber hinausgehende Forderungen, wie jetzt beabsichtigt eine Koppelung an das „Ausbildungsverhalten der Betriebe“, sind hehre Bekundungen, sie können aber nicht in die Ausschreibungsmodalitäten gemäß VOB/VOL aufgenommen werden, wenn man sich nicht der Klage eines unterlegenen Bewerbers aussetzen will. Sie wären rechtsunwirksam. Insofern ist der Antrag der Linken-DKP zum einen überholt und damit erledigt zu erklären, zum anderen als unzulässig abzulehnen.
Setzt man sich einmal mit hiesigen betroffenen Bauunternehmern zusammen – was wir gemacht haben –, die im Abschreibungsverfahren unterlegen sind, dann sind es nicht die von der Linken-DKP beklagten Lohnangaben im Angebot der so genannten „Schwarzen Schafe“: Die Löhne werden in der Regel ordnungsgemäß laut Tarif kalkuliert angeboten, es würde sonst ja auch sofort bei der Vergabestelle auffallen und die Auskömmlichkeit bezweifelt werden. Es ist vielmehr die Umgehung von Sozialabgaben, was den unterlegenen „ehrlichen“ Unternehmern zu schaffen macht.
Was nämlich nicht nachgeprüft wird und bis heute nachgeprüft werden kann, sind die Sozialabgaben bei der so genannten SOKA-BAU, die für alle Firmen der Bauwirtschaft verpflichtend sind. Anders als Finanzamt und Krankenkasse, die im Ausschreibungsverfahren dem Kreisausschuss als Auftraggeber eine Mitgliedschaft rsp. Steuernummer der betreffenden Firmen in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung mitteilen, so dass eine nicht gemeldete oder insolvente Firma von einem Auftrag ausgeschlossen werden kann, ist die Abfrage der tatsächlich geleisteten Sozialkassenabgaben an die SOKA-Bau derzeit für den Auftraggeber nicht möglich. Nur diese kann aber dem Kreisausschuss die Zahl der tatsächlich in den jeweils vorangegangenen z. B. drei Monaten Beschäftigten der Firma mitteilen. Da die tariflichen Nebenkosten des Baugewerbes hierfür etwa 22 % der Lohnsumme betragen, ist es genau diese Spanne, um die ein Anbieter preisgünstiger einlegen kann, da er diese Ausgaben hierfür nicht nachzuweisen hat. Er muss den Zuschlag erhalten, wenn er dadurch der Wenigstnehmende ist.
Die Bauinnung Dieburg bereitet zurzeit hessenweit einen Vergabevorschlag vor, den wir inhaltlich hier bereits als Änderungsantrag zur vorliegenden DS 1476 einbringen möchten, weil wir ihn für wichtig und notwendig sowie auch VOB-verträglich erachten, da die VOB/A eine Prüfung der Leistungs- und Zuverlässigkeit nach § 25 Nr.2 ausdrücklich vorsieht:
"In zukünftige Bau-Ausschreibungsverfahren des Landkreises einschließlich seiner Eigenbetriebe wird eine Vollmachtserklärung verbindlich eingeführt, mit der einlegende Firmen dem Kreis gestatten, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der SOKA-Bau einzuholen."
Ich bitte um Ihre Zustimmung!
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