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Rede der FDP-Fraktion im Kreistag vom 10.12.2007
Rede des FDP Fraktionsvorsitzendern Klaus-Jürgen Hoffie zur Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Landkreises DADI 2008
Acht Jahre nach Einführung der doppelten kaufmännischen Buchführung in unserem Landkreis bleibt es für ehrenamtlich tätige Kreistags-Abgeordnete so gut wie unmöglich, alle Wirtschaftspläne, alle Ergebnis-, Finanz-, Budget- und Stellenpläne aus einer Summierung der Inhalte und Teilhaushalte nachzuvollziehen.
Dazu fehlt es an einer klaren, hierarchischen Produktbereichsbildung, wie sie erst mit der Gemeindehaushaltsverordnung am 1.1.2009 in Kraft tritt.
Erschwerend kommt hinzu, dass aktuelle Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erstellt werden.
Jeder hier hat die Erfahrung machen müssen, dass Nachträge und Ergänzungsvorlagen derartig kurzfristig vor Ausschuss- und Plenarsitzungen auf den Tisch kommen, dass eine sachgerechte Analyse und Diskussion in der Fraktion nicht mehr möglich ist. Nicht nur für Berufstätige!
Hier habe ich einmal übereinander gelegt den Umfang des Materials, das Abgeordnete kurzfristig durcharbeiten und bewerten sollen!
Es ist gut, dass meine bereits im Haupt- und Finanz-Ausschuss geäußerte und im Präsidium diskutierte Kritik zu einem einvernehmlichen Beschleunigungsvorschlag an die Verwaltung geführt hat.
Im Vorfeld der letzten Sitzung vor 4 Wochen hatte der Landrat der Presse bereits die frohe Botschaft eines ausgeglichenen Haushalts für 2008 verkündet.
Das ist erfreulich und dazu kann man gratulieren, aber man muss dann auch sehen, auf welch tönernen Füßen das mit 1,7 Mio. Euro leicht positive Ergebnis steht.
Ich will die Risiken an wenigen Beispielen verdeutlichen:
1. Die Hebesätze für Umlagen beruhen auf der vorläufigen Annahme weiterhin steigender Einnahmen. Diesen liegen aber lediglich einstweilige Erlasse des Finanzministeriums vom Sept. d. J. zu Grunde.
2. Die Schere zwischen Landeszuweisungen und Transferleistungen für die Grundsicherung im Alter droht sich immer weiter zu öffnen.
3. Im Jugend- und Sozialbereich sind evtl. steigende Fallzahlen in den Haushaltsansätzen nicht enthalten.
4. Die angesetzten Beteiligungsergebnisse und erforderlichen Verlustübernahmen basieren – die Sparkassen ausgenommen – auf Wirtschaftsplänen, die nicht durch aktuelle Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse untermauert sind.
5. Die Verlustübernahme für den Eigenbetrieb Kreiskrankenhäuser ist in Anbetracht der für die Sanierung zu erwartenden Kosten nach unserer Meinung zu optimistisch angesetzt.
Wir weisen beispielsweise darauf hin, dass die im WP des lfd. Jahres ausgewiesene Verlusterwartung im Laufe des Jahres von 1,2 auf 3,4 Mio. Euro anstieg.
Und
6. wird hinsichtlich der Mietaufwendungen für die Räumlichkeiten des neuen Verwaltungsgebäudes im Vorbericht auf den erstmaligen Ansatz im Nachtragshaushalt 2008 hingewiesen.
Aber selbst, wenn man die Aufwandsentwicklung von diesen und von möglichen weiteren Risiken verschont bleibt, zeigt sich, dass die für 2008 geplante Verbesserung des Jahresergebnisses um 10,1 Mio. Euro ( von – 8,3 auf + 3,4 Mio. ) in gleicher Weise wie die 2007 erzielte Verlustreduzierung( 13,9 Mio.) fast vollständig auf den Anstieg des Ergebnisses aus der Kreis- und der Schulumlage sowie der Schlüsselzuweisungen zurückzuführen ist.
Die seit 2006 anhaltende gute Konjunkturentwicklung und die dadurch verbesserten Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden, aber auch die Verminderung der Umlagen spülen der Kreisverwaltung 2008 allein durch die genannten Ertragsarten 179,5 Mio. Euro in die Kasse: Das sind 12,5 Mio. mehr als in 2007 und 39,3 Mio. mehr als 2006.
Die Bedeutung dieses Ertragszuwachses wird verdeutlicht durch die Tatsache, dass die Schulumlage durch ihre inzwischen erreichte Höhe zusammen mit dem seit Jahren konstanten Schullastenausgleich und den Gastschulbeiträgen die Summe der Schulaufwendungen um ca.3 Mio. Euro übersteigt. Mit diesem Betrag werden andere Aufwendungen des WP 2008 subventioniert! (Ich empfehle die Durchrechnung der Einnahmen und Ausgaben des Gesamtbereichs Schulen, Produktbereich 340 ff im Wi-Plan2008.)
Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass ein leicht positives Ergebnis – so erfreulich diese Entwicklung zunächst auch ist – nicht ausreicht, um die in der HKO definierte finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung nachhaltig zu sichern, nämlich die bis einschließlich 2007 aufgelaufenen Verlustvorträge abzubauen, geschweige denn Rücklagen für schwächere Jahre zu bilden, bzw. die Kredittilgung zu forcieren.
Wir machen deshalb aufmerksam auf den auf S.4 des Vorberichts wiedergegebenen Hinweis der Aufsichtsbehörde, wonach die für die Zukunft erwarteten Ertragssteigerungen zur Überschusserzielung eingesetzt und aufgelaufene Verluste abgebaut werden sollen.
Dies bedeutet, dass die Kreisverwaltung durch äußerste Rationalisierungsanstrengungen einen weiteren Anstieg der Gesamtaufwendungen eingrenzen muss. Hierbei müssen weiterhin alle Programme und Aufwendungen auf den Prüfstand, die nicht durch Gesetz und Verordnungen vorgegebene Leistungen sind.
Wir erwarten deshalb, Herr Landrat, dass das auf S. 7 des Vorberichts angesprochene Konsolidierungsprogramm aus der Zeit unserer sozialliberalen Koalition fortgeschrieben und dem KT ein detaillierter Maßnahmenkatalog mit den geplanten Auswirkungen vorgelegt wird.
Nur das Zusammenwirken einer guten Wirtschaftsentwicklung mit Eigeninitiativen zum Kostenabbau kann der Kreisverwaltung die Handlungsfähigkeit zurück bringen, die sie auch mit Blick auf die Unterstützung des gewaltigen Investitionsprogramms vor allem zur Sanierung und Substanzerhalt der Schulen braucht.
Die große Aufgabe des Kreises aber bleibt der Schuldenabbau: Die Kreisschulden betragen zu Beginn des Jahres 2008 bereits 152 Mio. Euro zuzüglich 33 Mio. aus Sondervermögen, Beteiligungen und Eigenbetrieben und zusätzlichen 67 TEuro aus Leasingverpflichtungen, d. s. in der Summe fast 186 Mio. Euro.
8,7 Mio. Schulden werden getilgt, aber durch Verlagerung der Schulen auf das DADI-Werk steigen die Verbindlichkeiten im Sondervermögen um 20 Mio. (von 33 Mio. auf 53. Mio.) und die Gesamtschulden zum Jahresende 2008 auf 197,6 Mio. Ich will hier die auf 100 Mio. zulaufenden Schulden der Städte und Gemeinden in unserem Landkreis gar nicht einbeziehen.
Aber selbst wenn der Landkreis – wie in diesem Jahr mit guter Konjunktur – weiterhin Jahr für Jahr 8,7 Mio. tilgen könnte, würden 25 Jahre zum Schuldenabbau des Kreises nicht ausreichen.
Dies deshalb, weil die Schulden allein in den nächsten 4 Jahren durch angekündigte Betonskelettbau-Sanierung und weitere Schulbaumassnahmen, dann um weitere 80 Mio. gestiegen sind. (unter Berücksichtigung der Tilgungsverpflichtungen auf dann fast 250 Mio.).
Das ist die Hinterlassenschaft, die der Kreis der kommenden Generation aufbürdet und das ist die gemeinsame Verantwortung, der wir uns zu stellen haben!
Lassen sie mich kurz zu den vorliegenden Anträgen Stellung nehmen:
Mit unserem Änderungsantrag zum Schulbauprogramm, zu dem Inge Slabon noch sprechen wird, wollen wir erreichen, dass Eltern, Lehrer und Schüler erfahren, unter welchen Vorbehalten das Investitionsprogramm tatsächlich steht. Das gehört zur Ehrlichkeit und zur politischen Korrektheit gerade auch im Vorfeld von Wahlen.
Mit der Abplanung der von der Verwaltung in letzter Minute nachgeschobenen 5 Ts. Euro für eine „erste Podiumsdiskussion“ zu Risiken und Gefahren der Agro-Gentechnik wenden wir uns gegen die Vergeudung von Steuergeldern für Angelegenheiten, die nicht in originäre Kreiszuständigkeit fallen und bei denen es im vorliegenden Fall keine Frage und keine Antwort gibt, die nicht bereits in wirklich ausreichender Breite und Tiefe nicht nur wissenschaftlich, sondern auch für jedermann klar, verständlich und versehen auch mit den wichtigsten Argumenten von Befürwortern und Gegnern der grünen Gentechnik erschöpfend dargelegt worden sind. Dies alleine schon durch Internet- und vielfältige weitere Veröffentlichungen der zuständigen Bundes- und Landesministerien.
Mit einem Änderungsantrag wollen wir dafür sorgen, dass das Kreisblatt nach drei weiteren Ausgaben eingestellt wird, für die es bereits Vereinbarungen über Druck und Vertrieb gibt, mit denen 2008 wenigstens die Hälfte und dann die Jahreskosten von 70 Ts. Euro ganz eingespart werden.
„Der Kreis kompakt“ verfehlt mit Wiederholung von Pressebekanntem und PR-Artikeln für die Kreisspitze die Erwartungen der Bevölkerung. Im letzten Jahr habe ich für die FDP erklärt, dass wir bereit sind, dem Blatt eine Chance zu geben, wenn es zugleich eine Vielzahl von anderweitigen Veröffentlichungen der Kreisverwaltung Kosten sparend ersetzt. Das ist nicht geschehen.
Den Antrag der CDU zur Hochbegabtenförderung unterstützen wir. In der sozialliberalen Koalitionsvereinbarung wurde versucht, dieser Forderung der FDP mit Gütesiegelschulen im Landkreis gerecht zu werden. Die Ergebnisse und die gleich bleibenden Fördermittel sind unzureichend. Die Kinder- und Jugendakademie Südhessen e.V. mit ihrem Beratungs- und Förderzentrum für Hochbegabung, die bereits über unsere Kreissparkassen und als TIZ-Mieter gefördert wird, hat ihre besondere Kompetenz nachhaltig erwiesen. Der Kreis ist gut beraten, der Akademie durch gezielte Unterstützung der Kinder aus unserem Landkreis das Fortbestehen zu sichern.
Dies ist zwar, meine Damen und Herren von der CDU, eine freiwillige Leistung , die der Auflage des RP zum Wi-Plan 2007 ebenso widerspricht, wie die Fortführung des Kreisblatts. Sie sollten sich deshalb mit Ihren Antragsbegründungen nicht selbst so offenkundig widersprechen. Aber besondere Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen für besonders Begabte und Hochbegabte ist in einem Land, in dem der Rohstoff Intelligenz und Wissen ist, von unschätzbarem Wert.
Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass das das für 2008 angestrebte Ziel eines leicht positiven Haushaltsausgleichs erreichbar sein wird. Die FDP-Fraktion wird deshalb dem Wi-Plan ihre Zustimmung nicht verweigern.
Ich halte zum Schluss einige sehr grundsätzliche Bemerkungen für unverzichtbar.
Haushaltsberatungen bringen es ja immer wieder an den Tag:
Das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Selbstverwaltung der Kreise und Kommunen wird von Bund und Ländern gröblich missachtet. Kommunen als Basis unseres Gemeinwesens und als Grundpfeiler unserer Demokratie werden gegängelt, ihre Entscheidungsspielräume eingeschnürt und ihre Aufgaben von oben her definiert. Kreise und Kommunen werden zu Erfüllungsgehilfen degradiert und wachsende Aufgabenübertragungen nicht kompensiert.
Mitverantwortung dafür tragen CDU, SPD und Grüne, die die FDP-Forderung nach Verankerung des Konnexitätsprinzips im GG nicht unterstützen und mit ansehen, dass sich Bund und Länder an den Kosten übertragener Aufgaben nicht beteiligen: Sie bestellen, aber sie bezahlen nicht.
Bei der Föderalismusdiskussion wurde zwar ein Aufgabenübertragungsverbot zwischen Bund und Kommunen beschlossen. Mit der Folge aber, dass nun der Bund Aufgaben auf die Länder überträgt und diese sie dann an die Kommunen weiterreichen.
Und: Das Aufgabenübertragungsverbot gilt nicht für bestehende Gesetze, mit deren Leistungsausweitung und finanziellen Auswirkungen wir es in den kommunalen Haushalten vor allem zu tun haben.
Die meisten Probleme wären lösbar, wenn sich CDU und SPD in der Großen Koalition entschließen könnten, bei der Föderalismusreform II endlich das Konnexitätsprinzip im GG zu verankern.
Da vermissen wir das Durchsetzungsvermögen der kommunalen Basis der Regierungsparteien und der kommunalen Spitzenverbände in jedem Kreis, in allen Städten und Gemeinden, die in diesen Tagen erneut ihre Haushaltsmisere beklagen.
Hilflos vor sich her schiebt die bewegungslose Mehrheit in Berlin auch eine konsequente Gemeindefinanzreform mit solider kommunaler Einnahmebasis. (Durch Ersatz der Gewerbesteuer durch ein eigenverantwortliches Hebesatzrecht auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer bei abgesenktem Steuersatz des Bundes, damit es am Ende für Bürger und unternehmen nicht teurer und vernünftige Standortpolitik möglich wird.)
Die Einführung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Stein/Hardenbergschen Reformen 1808 als eine deutsche und europäische Errungenschaft steht zwar als Verfassungsgarantie in unserem GG, bleibt mit ihren zunehmenden Eingrenzungen heute aber nur formales Recht, nicht jedoch gelebte freiheitliche Demokratie.
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