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Pressemitteilung vom 17.08.2007
FDP-Fraktion lehnt MVZ-Vorlage ab
Mit einem Antrag für die nächste Sitzung des Kreistags will die FDP-Fraktion klären, ob im Zusammenhang mit der Gründung eines ärztlichen Versorgungszentrums (MVZ) gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird.
Anlass für die Liberalen sind Zweifel an der Zulässigkeit einer steuerfinanzierten und damit Wettbewerb verzerrenden Einrichtung des Eigenbetriebs Kreiskliniken in Konkurrenz zu privatwirtschaftlich betriebenen Arztpraxen. Vergleichbare Fälle seien bereits als Beschwerde des MEDI Verbunds Deutschland beim Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung anhängig. Hinzu kommen Erkenntnisse, wonach der erklärte Zweck des MVZ-Projekts gegen Bundesrecht verstoße.
Der Kreistag hatte am 2. Juli mit den Stimmen der Koalition von SPD, Grünen und Freien Wählern mit Unterstützung der CDU gegen den entschiedenen Widerstand der FDP eine Vorlage der Kreisverwaltung zum Kauf von zwei bestehenden KV-Zulassungen im Bereich Chirurgie und Anästhesie für 360.000 Euro beschlossen, um ein kreiseigenes MVZ zu errichten.
Wichtigstes Ziel der Kreisinitiative ist die in der Begründung des Beschlusses ausdrücklich mehrfach angesprochene Möglichkeit auf Einweisung von stationär behandlungsbedürftigen Patienten aus dem Raum Reinheim durch das MVZ in das Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt, das unter erheblichem Belegungsmangel leidet.
Dies ist nach Auffassung auch des Landesverbandes Ambulantes Operieren in Hessen e.V. (LAOH) grob rechtswidrig. Schon der Versuch einer „Steuerung“ von Patientenströmen in das Kreiskrankenhaus sei ein schwerwiegender Rechtsverstoß gegen die bundesgesetzliche Ärzte-Zulassungsverordnung. Diese fordert die völlige berufliche Unabhängigkeit und eigenverantwortliche Praxisführung auch angestellter Ärzte im MVZ.
„Inzwischen ist die Einsicht in die Rechtswidrigkeit des Vorhabens offensichtlich auch beim zuständigen Ersten Kreisbeigeordneten Klaus Peter Schellhaas angekommen“, meint FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus-Jürgen Hoffie. Jetzt behauptet Schellhaas jedenfalls überraschend wider besseres Wissen in Interviews (wie in hr 4), dass die Steuerung von Patientenströmen vom MVZ nach Groß-Umstadt nicht beabsichtigt sei. Dagegen heißt es in der Begründung des Kreistagsbeschlusses wörtlich: “Durch die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums mit angestellten Ärzten scheint es möglich, Einweisungen in das Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt zu steuern“. Und weiter: “Wenn man davon ausgeht, dass eine gut gehende Facharztpraxis mit 1 000 bis 1 200 Patienten pro Quartal arbeitet, und 1/3 der Patienten behandlungsbedürftig ist, könnte eine zusätzliche Anzahl von rd.1 200 Fällen für das Krankenhaus gewonnen werden“.
Vor allem diese - auch von einer für den Kreis gutachterlich tätigen Firma gestützten - Argumente haben zum Kreistagsbeschluss geführt, erklärt die FDP.
Die FDP-Fraktion warnt deshalb die Kreisspitze vor unredlichen Versuchen, jetzt andere als die für das Vorhaben MVZ maßgeblichen Gründe zu konstruieren oder in den Vordergrund zu stellen.
Die FDP, deren Fraktionsvorsitzender Hoffie bereits bei der Beschlussfassung des Kreistags am 2. Juli auf Ungereimtheiten hingewiesen und die Vorlage als unausgereift und mit heißer Nadel gestrickt bezeichnet hatte, will jedenfalls auf völliger Klärung der rechtlichen Grundlagen bestehen.
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