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Pressemitteilung vom 22.08.2007

Landkreis scheitert mit MVZ-Planung

Nachdem der Landkreis in der gestrigen Sitzung des Zulassungsausschusses für Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Zulassung für das in Reinheim geplante MVZ nicht erreichen konnte und wegen mangelnder rechtlicher Voraussetzungen die Vertagung einer Entscheidung auf Ende September beschlossen wurde, um dem Landkreis Gelegenheit zu einer gesetzlich einwandfreien Lösung zu geben, hat die FDP-Fraktion mit parlamentarischen Initiativen reagiert.

Sie hat für die nächste Kreistagssitzung einen Katalog von mehr als 20 Fragen an den Kreisausschuss und den zuständigen Ersten Kreisbeigeordneten Klaus-Peter Schellhaas gerichtet, um Antworten auf rechtliche Probleme bei der MVZ-Gründung und zahlreiche Aussagen der Kreisspitze gegenüber Presse und Funk zu erhalten, die in eklatantem Widerspruch zum Beschluss des Kreistags vom 2. Juli stehen.

Dies betrifft u. a. die Behauptung, es handle sich beim Kaufpreis von 360.000 Euro für den Erwerb der zwei Facharztpraxen lediglich um ein rückzahlbares Darlehen oder die Feststellung, das Konstrukt des MVZ sei bereits vom RP genehmigt, was von der Aufsichtsbehörde bestritten wird.

Vor allem aber setzt sich die FDP damit auseinander, dass der Kreistagsbeschluss im Wesentlichen mit der Begründung herbeigeführt wurde, dass durch das MVZ in Reinheim dem Kreiskrankenhaus in Groß-Umstadt bis zu 1 200 zusätzliche Belegfälle zugeführt werden könnten. Eine solche Lenkung von Patientenströmen ist gesetzwidrig.

FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus-Jürgen Hoffie beantragt deshalb gleichzeitig, den Kreistagsbeschluss vom 2. Juli aufzuheben und fordert den Kreisausschuss auf, sich unverzüglich mit Ärzten und deren Standesorganisationen um eine kreisunabhängige privatwirtschaftlich betriebene Übernahme der vakanten chirurgischen und anästhesistischen Praxen – ggf. auch als MVZ – zu bemühen.
Dabei soll der Kreis prüfen, inwieweit er eine schnelle Wiederherstellung einer vollständigen fachärztlichen Versorgungssicherheit im Raum Reinheim/Groß-Bieberau fördern kann.
Mit dieser Lösung würden neben einer möglichen prozessualen Auseinandersetzung gravierende zeitliche, rechtliche und finanzielle Probleme der vom Kreis vorgesehenen steuerfinanzierten Konstruktion vermieden werden.

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