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Pressemitteilung vom 01.11.2007

Achilles: Vergabepraxis für Bauleistungen muss richtig gemacht werden

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) darf nicht zu sehr aufgeweicht werden. Man darf nicht nur nach dem billigsten Angebot schauen, sondern muss auch prüfen, ob das Unternehmen den Auftrag überhaupt ausführen kann, sagte Innungs-Obermeister Georg Liebig seinen Gästen aus der Politik. Billiganbieter sparten nämlich auch an den Lohnkosten und oft sei fragwürdig, ob sie die nötige maschinelle Ausrüstung zur Verfügung hätten.
Zudem sind die Gesetze zu kompliziert, ergänzte Lars Petersen, Bauunternehmer aus Eppertshausen. So könnten Gartenbauer Renovierungsarbeiten durchführen, für die eigentlich ein Maurer mit Denkmalkompetenz nötig wäre. Vorraussetzung sei lediglich, dass die Maurerarbeiten 45 % ihrer Aufträge nicht überschritten. Ein Gartenbauer, der Maurerarbeiten anbiete, müsse allerdings wesentlich weniger Risikobeiträge zahlen als ein richtiger Bauunternehmer.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg sollte verstärkt von der Möglichkeit der beschränkten Ausschreibung Gebrauch machen, schlug Heinrich Kolb, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion vor. So könne das Auftragsvolumen geteilt und aus einer großen mehrere kleine Ausschreibungen gemacht werden. So sei es einfacher, die Aufträge an Unternehmen aus der Region zu vergeben, da bei geringerem Volumen nicht Deutschland- oder sogar EU-weit ausgeschrieben werden müsse, erklärte der Liberale.

Albrecht Achilles aus der FDP-Kreistagsfraktion kündigte an, die Unbedenklichkeitserklärung der Anbieter in die politische Diskussion einzubringen. Das Problem derzeit sei nur, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und Finanzämter sowie unterschriebene Tariftreueerklärungen oft nicht genügend aufschlussreich für den Auftraggeber sind.
Abhilfe könnte die SOKA-BAU verschaffen. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, die aufgrund allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge unter anderem auch für den Einzug der tariflichen Sozialkassenbeiträge zuständig ist. Unternehmer, die Mitglied der SOKA-BAU sind, verpflichten sich, alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu melden.

Die Praxis, 1-Euro-Jobs für Unterhaltungsarbeiten an Schulen zu vergeben, fanden sowohl die Vertreter der Innung, als auch die der FDP bedenklich. 1-Euro-Jobs dürften grundsätzlich nur dort vergeben werden, wo sie keine Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern seien.


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