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Finanzen und Verwaltung
Mehr Transparenz - mehr Controlling - mehr Schuldenabbau
Unser Landkreis bündelt und gestaltet öffentliche
Aufgaben, die über die Leistungsfähigkeit seiner 23 Städte und
Gemeinden hinausgehen. Das betrifft z.B. Schulgebäude und Krankenhäuser,
Arbeitsmarkt und Sozialhilfe, Volkshochschule, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen
und Rettungsdienst , aber auch Müllabfuhr, Tier- und Verbraucherschutz,
Natur- und Umweltschutz, Wirtschaftsförderung und Verkehrsaufgaben, Flüchtlingsamt
und Ausländeramt, Bauaufsicht und Bauunterhaltung oder Führerscheinstelle.
Dabei geht es der FDP um die gesamtverantwortliche, ausgleichende
Gestaltung der Lebensverhältnisse im Kreisgebiet und um leistungsfähige,
koordinierte Verwaltungsstrukturen, die für effiziente Problemlösungen
notwendig und einer bürgerschaftlichen Kontrolle zugänglich sind.
Unsere Kommunen sind die kleinste politische Einheit, die
unser Zusammenleben bestimmt. Vielen Städten und Gemeinden aber steht
das Wasser bis zum Hals. Die fehlende finanzielle Grundlage durch weg brechende
Steuereinnahmen, ansteigende Haushaltsdefizite, geringes Wirtschaftswachstum
und damit verbundene Arbeitsplatzverluste, unzureichende Zuweisungen von Bundes-
und Landesmitteln und vor allem immer neue Regelungen und Aufgabenübertragungen
ohne entsprechende Ausgleichszahlungen strangulieren den kommunalen Selbstverwaltungsauftrag
.
Auch unser Landkreis ist strukturell unterfinanziert.
Alleine in diesem Jahr wird er trotz Schuldenabbau in seinem
Wirtschaftsplan fast 35 Millionen Euro Unterdeckung ausweisen müssen,
weil den auferlegten finanziellen Verpflichtungen im Bereich der Sozialhilfe,
der Kinder- und Jugendhilfe und des Flüchtlingswesens kein ausreichender
Ausgleich gegenüber steht. Das kumulierte Defizit wird dann fast 135 Millionen
Euro erreichen. Selbst bei konsequenter Fortsetzung der in dieser Legislaturperiode
eingeleiteten Kosolidierungsbemühungen wird das Eigenkapital spätestens
2008 aufgezehrt sein. Der Kreis wird aus eigener Kraft auch in den nächsten
Jahren keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Das wollen wir ändern!
Die FDP verlangt deshalb:
- Die konsequente und umfassende Anwendung des "Hessischen Gesetzes
zur Regelung des Finanzausgleichs", wonach den Gemeinden
und den Gemeindeverbänden die Geldmittel zur Verfügung gestellt
werden, die zur Erledigung der eigenen und der ihnen übertragenen
Aufgaben erforderlich sind.
- Die gesetzliche Einführung und strenge Beachtung des in
Hessen unter Regierungsverantwortung der FDP durchgesetzten Konnexitätsprinzips
auch auf Bundesebene. Wer eine Aufgabe auf eine andere
Ebene überträgt,
hat sie auch zu bezahlen.
- Dass ein ausgeglichener Haushalt künftig
wieder selbstverständlich wird
und deshalb die seit Jahren in Aussicht gestellte Gemeindefinanzreform in
den Jahren 2006 und 2007 endlich zu realisieren ist. Damit
muss den Kreisen und Kommunen bei der anstehenden Föderalismusreform
wieder eine solide, berechenbare und Konjunktur unabhängige
Finanzgrundlage gegeben
werden. Nur durch ein eigenes Heberecht der Städte und Gemeinden bei
der Einkommensteuer und einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer
kann der Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung gesichert werden. Hierdurch
werden auch die Voraussetzungen für eine überschaubare Aufgaben-
und Leistungsverteilung zwischen Kreis und Gemeinden geschaffen: Anwendung
des Subsidiaritätsprinzips einerseits und Umlagenentrichtung für
zuvor definierte Ausgaben andererseits.
- Ein Haushaltssicherungskonzept nach § 92.IV HGO (Hessische
Gemeindeordnung) n. F. in Verbindung mit §§ 24 und 25 der GemHVO-Doppik von
der Kreisverwaltung in
Angriff zu nehmen. Hierbei sind die durch Gesetze, Verordnungen,
Erlasse und Richtlinien auferlegten Ausgaben offen zu legen und
auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Dazu zählen
auch sämtliche freiwilligen Leistungen, die Subventionen für z.B.
Verkehrsbetriebe (HEAG, Dadina, RMV), die Kreiskrankenhäuser, Haushalte
der Volkshochschule und des Kulturbereiches.
Mit sämtlichen Trägern der Kranken- und Sozialhilfe
sind tragbare Modelle zu entwickeln und umzusetzen die darauf abzielen, die
erforderlichen Leistungen zu niedrigeren Kosten zu erbringen. Die Satzungen
der Institutionen sind zu harmonisieren und die Aufgabenstellungen auf den
unabdingbaren Mindestumfang zu beschränken.
Einstellungsstopps für Personal der Kreisverwaltung sind
beizubehalten.
Solide Politik setzt gesunde Finanzen voraus. Es ist unverantwortlich,
künftigen Generationen Schuldenberge zu hinterlassen. Deshalb dürfen
Kreise und Gemeinden auf Dauer nicht mehr ausgeben, als sie einnehmen. Ein konsequenter
Schuldenabbau ist unverzichtbar. Die Schulden von heute sind die
Steuern von morgen.
Der Abbau der Nettoverschuldung ist verstärkt fortzusetzen:
Grundsätzlich gilt für die FDP:
- Vor jeder Investitionsmaßnahme ist eine Kosten-/Nutzenanalyse zu
erstellen.
- Keine investive Ausgabe ohne Berücksichtigung der Folgekosten.
- Investitionen des Kreises dürfen die jährliche Tilgungsfähigkeit
nicht überschreiten, selbst wenn dadurch Zuschüsse des Landes
nicht in Anspruch genommen werden können.
Die FDP lehnt eine Erhöhung der Kreisumlage zu
Lasten der Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg grundsätzlich ab.
Ausnahmen können nur gelten, wenn Bund oder Land dem Kreis weitere Aufgaben
unter Missachtung des Konnexitätsprinzips übertragen, d.h. entsprechende
Mittel bei Überwälzung neuer Aufgaben in verfassungswidriger Weise
nicht zur Verfügung stellen.
Die FDP verlangt, die Kreisverwaltung jeweils im Abstand
von mehreren Jahren auch durch externe Wirtschaftsprüfer auf Rationalisierungsmöglichkeiten und
die Vereinfachung der Auf- und Ablauforganisation hin überprüfen zu lassen.
Mit einer entsprechenden Überprüfung in der kommenden Legislaturperiode
soll ein weiterer Schritt hin zu einer modernen, effizienten und sparsamen
Kreisverwaltung unternommen werden.
Durch die in der Kreisverwaltung als Pilotprojekt bereits
erfolgte Umstellung des kameralistischen Haushalts auf einen Wirtschaftsplan
nach den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung wird den Gemeinden
die gesetzlich vorgeschriebene Einführung des neuen Haushaltsrechtes erleichtert.
Für die Weiterentwicklung des Wirtschaftsplans erwartet
die FDP eine transparentere Darstellung der Aufwands- und Ertragsdaten und
eine intensivere Anwendung der Budgetierung. Transparenzverbesserung ist auch
für den Investitionsplan erforderlich, der dem Finanzhaushalt zugrunde
liegt.
Es ist eine Leistungsverrechnung zwischen den Kreis- und Gemeindeverwaltungen
einerseits, sowie den Beteiligungsgesellschaften und den Einrichtungen der
kommunalen Zusammenarbeit andererseits einzurichten.
Die FDP will durch bedarfsgerechte Öffnungszeiten und
Einsatz des Internets Verwaltungsabläufe vereinfachen und den Bürgern überflüssige
Behördengänge ersparen. Die Vernetzung der Internet-Nutzer
mit den Kreis- bzw. Gemeindeverwaltungen und der schnellstmögliche Ausbau
des Service-Systems "E-Government" sind für die FDP ein vorrangige
Anliegen.
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