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Finanzen und Verwaltung

Mehr Transparenz - mehr Controlling - mehr Schuldenabbau

Unser Landkreis bündelt und gestaltet öffentliche Aufgaben, die über die Leistungsfähigkeit seiner 23 Städte und Gemeinden hinausgehen. Das betrifft z.B. Schulgebäude und Krankenhäuser, Arbeitsmarkt und Sozialhilfe, Volkshochschule, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Rettungsdienst , aber auch Müllabfuhr, Tier- und Verbraucherschutz, Natur- und Umweltschutz, Wirtschaftsförderung und Verkehrsaufgaben, Flüchtlingsamt und Ausländeramt, Bauaufsicht und Bauunterhaltung oder Führerscheinstelle.

Dabei geht es der FDP um die gesamtverantwortliche, ausgleichende Gestaltung der Lebensverhältnisse im Kreisgebiet und um leistungsfähige, koordinierte Verwaltungsstrukturen, die für effiziente Problemlösungen notwendig und einer bürgerschaftlichen Kontrolle zugänglich sind.

Unsere Kommunen sind die kleinste politische Einheit, die unser Zusammenleben bestimmt. Vielen Städten und Gemeinden aber steht das Wasser bis zum Hals. Die fehlende finanzielle Grundlage durch weg brechende Steuereinnahmen, ansteigende Haushaltsdefizite, geringes Wirtschaftswachstum und damit verbundene Arbeitsplatzverluste, unzureichende Zuweisungen von Bundes- und Landesmitteln und vor allem immer neue Regelungen und Aufgabenübertragungen ohne entsprechende Ausgleichszahlungen strangulieren den kommunalen Selbstverwaltungsauftrag .

Auch unser Landkreis ist strukturell unterfinanziert.

Alleine in diesem Jahr wird er trotz Schuldenabbau in seinem Wirtschaftsplan fast 35 Millionen Euro Unterdeckung ausweisen müssen, weil den auferlegten finanziellen Verpflichtungen im Bereich der Sozialhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und des Flüchtlingswesens kein ausreichender Ausgleich gegenüber steht. Das kumulierte Defizit wird dann fast 135 Millionen Euro erreichen. Selbst bei konsequenter Fortsetzung der in dieser Legislaturperiode eingeleiteten Kosolidierungsbemühungen wird das Eigenkapital spätestens 2008 aufgezehrt sein. Der Kreis wird aus eigener Kraft auch in den nächsten Jahren keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Das wollen wir ändern!
 

Die FDP verlangt deshalb:

  • Die konsequente und umfassende Anwendung des "Hessischen Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs", wonach den Gemeinden und den Gemeindeverbänden die Geldmittel zur Verfügung gestellt werden, die zur Erledigung der eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich sind.
     
  • Die gesetzliche Einführung und strenge Beachtung des in Hessen unter Regierungsverantwortung der FDP durchgesetzten Konnexitätsprinzips auch auf Bundesebene. Wer eine Aufgabe auf eine andere Ebene überträgt, hat sie auch zu bezahlen.
     
  • Dass ein ausgeglichener Haushalt künftig wieder selbstverständlich wird und deshalb die seit Jahren in Aussicht gestellte Gemeindefinanzreform in den Jahren 2006 und 2007 endlich zu realisieren ist. Damit muss den Kreisen und Kommunen bei der anstehenden Föderalismusreform wieder eine solide, berechenbare und Konjunktur unabhängige Finanzgrundlage gegeben werden. Nur durch ein eigenes Heberecht der Städte und Gemeinden bei der Einkommensteuer und einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer kann der Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung gesichert werden. Hierdurch werden auch die Voraussetzungen für eine überschaubare Aufgaben- und Leistungsverteilung zwischen Kreis und Gemeinden geschaffen: Anwendung des Subsidiaritätsprinzips einerseits und Umlagenentrichtung für zuvor definierte Ausgaben andererseits.
     
  • Ein Haushaltssicherungskonzept nach § 92.IV HGO (Hessische Gemeindeordnung) n. F. in Verbindung mit §§ 24 und 25 der GemHVO-Doppik von der Kreisverwaltung in Angriff zu nehmen. Hierbei sind die durch Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien auferlegten Ausgaben offen zu legen und auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Dazu zählen auch sämtliche freiwilligen Leistungen, die Subventionen für z.B. Verkehrsbetriebe (HEAG, Dadina, RMV), die Kreiskrankenhäuser, Haushalte der Volkshochschule und des Kulturbereiches.

Mit sämtlichen Trägern der Kranken- und Sozialhilfe sind tragbare Modelle zu entwickeln und umzusetzen die darauf abzielen, die erforderlichen Leistungen zu niedrigeren Kosten zu erbringen. Die Satzungen der Institutionen sind zu harmonisieren und die Aufgabenstellungen auf den unabdingbaren Mindestumfang zu beschränken.

Einstellungsstopps für Personal der Kreisverwaltung sind beizubehalten.

Solide Politik setzt gesunde Finanzen voraus. Es ist unverantwortlich, künftigen Generationen Schuldenberge zu hinterlassen. Deshalb dürfen Kreise und Gemeinden auf Dauer nicht mehr ausgeben, als sie einnehmen. Ein konsequenter Schuldenabbau ist unverzichtbar. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen.
 

Der Abbau der Nettoverschuldung ist verstärkt fortzusetzen:

Grundsätzlich gilt für die FDP:

  • Vor jeder Investitionsmaßnahme ist eine Kosten-/Nutzenanalyse zu erstellen.
  • Keine investive Ausgabe ohne Berücksichtigung der Folgekosten.
  • Investitionen des Kreises dürfen die jährliche Tilgungsfähigkeit nicht überschreiten, selbst wenn dadurch Zuschüsse des Landes nicht in Anspruch genommen werden können.

Die FDP lehnt eine Erhöhung der Kreisumlage zu Lasten der Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg grundsätzlich ab. Ausnahmen können nur gelten, wenn Bund oder Land dem Kreis weitere Aufgaben unter Missachtung des Konnexitätsprinzips übertragen, d.h. entsprechende Mittel bei Überwälzung neuer Aufgaben in verfassungswidriger Weise nicht zur Verfügung stellen.

Die FDP verlangt, die Kreisverwaltung jeweils im Abstand von mehreren Jahren auch durch externe Wirtschaftsprüfer auf Rationalisierungsmöglichkeiten und die Vereinfachung der Auf- und Ablauforganisation hin überprüfen zu lassen. Mit einer entsprechenden Überprüfung in der kommenden Legislaturperiode soll ein weiterer Schritt hin zu einer modernen, effizienten und sparsamen Kreisverwaltung unternommen werden.

Durch die in der Kreisverwaltung als Pilotprojekt bereits erfolgte Umstellung des kameralistischen Haushalts auf einen Wirtschaftsplan nach den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung wird den Gemeinden die gesetzlich vorgeschriebene Einführung des neuen Haushaltsrechtes erleichtert.

Für die Weiterentwicklung des Wirtschaftsplans erwartet die FDP eine transparentere Darstellung der Aufwands- und Ertragsdaten und eine intensivere Anwendung der Budgetierung. Transparenzverbesserung ist auch für den Investitionsplan erforderlich, der dem Finanzhaushalt zugrunde liegt.

Es ist eine Leistungsverrechnung zwischen den Kreis- und Gemeindeverwaltungen einerseits, sowie den Beteiligungsgesellschaften und den Einrichtungen der kommunalen Zusammenarbeit andererseits einzurichten.

Die FDP will durch bedarfsgerechte Öffnungszeiten und Einsatz des Internets Verwaltungsabläufe vereinfachen und den Bürgern überflüssige Behördengänge ersparen. Die Vernetzung der Internet-Nutzer mit den Kreis- bzw. Gemeindeverwaltungen und der schnellstmögliche Ausbau des Service-Systems "E-Government" sind für die FDP ein vorrangige Anliegen.

 

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