Haushalt und Verwaltung
„Der
Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert werden.
Die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden.
Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden,
wenn der Staat nicht Bankrott gehen will.“
Marcus Tullius Cicero (106-43 v.Chr.)
Haushalt
konsolidieren
– Ja zur Schuldenbremse
Die
Schuldenberge der öffentlichen Haushalte wachsen rasant: Die
weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise, vor allem die Bankenrettung
hat die öffentliche Verschuldung in Deutschland im vergangenen Jahr
auf einen Rekordstand von fast 2 Billionen Euro getrieben. Beim Bund
erhöhten sich die Schulden auf über 230 Mrd Euro, bei den Ländern
auf fast 600 Mrd Euro, darunter das Land Hessen mit fast 40 Mrd Euro.
Die kommunale Verschuldung erreicht inzwischen nahezu 120 Mrd Euro.
Damit steht jeder Bundesbürger mit beinahe 25 000 Euro in der
Kreide.
Um
diese bedrohliche Entwicklung zu ändern, hat die Bundesregierung mit
einer Grundgesetzänderung eine Schuldenbremse eingeführt. Ab 2016
darf der Bund nur noch geringe Schulden machen, und die Länder
müssen ab 2020 ganz ohne neue Schulden auskommen.
In
Hessen soll am 27. März 2011 durch Volksentscheid die Schuldenbremse
in der Verfassung verankert werden. Die FDP will, dass den kommenden
Generationen ohne erdrückende und nicht mehr beherrschbare Lasten
ein freiheitliches Leben in eigener Verantwortung, eigener Gestaltung
und Zukunftsfähigkeit ermöglicht wird.
Kreiskommunen
nicht
überfordern
Auch
der
Landkreis Darmstadt-Dieburg befindet sich in einer finanziell
katastrophalen Lage.
Sie
„übertrifft“ selbst nach Aussage von Landrat Schellhaas „jede
Vorstellung von einem geordneten Haushalt“.
Der
Doppelhaushalt 2010/2011 weist bis Ende 2011 den Rekordfehlbetrag von
rd. 95,1 Mio Euro aus, die Schulden betragen aktuell ca. 240 Mio
Euro, das sind fast 830 Euro pro Landkreisbürger.
Dabei
ist
der Kreis noch in der Lage, dass er mit insgesamt 44,37 Mio Euro
aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Bundes und Hessens
Projekte vor allem im Schulbau, für Sporthallen und für
energetische Sanierung in Höhe von rd. 250 Mio Euro bis 2016
vorziehen und realisieren kann. Hinzu kommen 11 Mio Euro Fördermittel
des Landes zu den Investitionsvorhaben der Kreiskliniken. Damit
konnte der Finanz- und Wirtschaftskrise regional entgegengewirkt
werden.
Das
aber zwingt auch zu starker Zurückhaltung bei Investitionen in den
kommenden Jahren mit allen negativen Folgen aus fehlenden
Auftragsvergaben für Unternehmen und Arbeitsplätzen in der Region.
Die
Kommunen des Kreises werden alleine aus den Sonderprogrammen 30 Jahre
lang eine zusätzliche jährliche Belastung aus Zins- und
Tilgungslasten in Höhe von 5,8 Mio Euro verkraften müssen.
Die
Schulden von heute aber sind die Steuern, Abgaben und Gebühren von
morgen.
Die
Liberalen sehen in der Krisenbewältigung aber auch Chancen, um
wegweisend, zielstrebig und innovativ voranzukommen.
Endlich
externe Verwaltungsüberprüfung
„Der
Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm
anvertraut sind, nicht zumNutzen derer, denen er anvertraut ist.“
Marcus Tullius Cicero (106-43 v.Chr.)
Die
Kreispolitik muss deutlich stärker aufgaben-, als ausgabenorientiert
gestaltet werden:
Welche
Aufgaben
sind besonders wichtig oder unabdingbar, welche prioritär, welche
nachrangig? Die Politik darf nicht nur den verfassungsgemäßen
Anspruch nach ausreichender finanzieller Ausstattung der kommunalen
Haushalte oder nach schlichten Kürzungen in einzelnen Bereichen
erheben. Sie ist auch gefordert, durch konstruktive und ideenreiche
Konzepte aufzuzeigen, wie der Kreis seine Aufgaben in Zukunft
effektiv und effizient wahrnehmen kann.
So
packt der Kreis deshalb jetzt endlich das Projekt an, auf das die FDP
seit Gründung des Großkreises Darmstadt-Dieburg als einzige Partei
in jeder Wahlaussage hingewirkt hat: Eine breit angelegte,
grundsätzliche Untersuchung zur Optimierung aller
Verwaltungsleistungen des Landkreises nach den Prinzipien moderner
Managementansätze durch Beauftragung externer Experten für
Verwaltungsvereinfachung und -rationalisierung, der KGSt.
Dies
hatte
die FDP bereits in der sozialliberalen Koalition durchgesetzt,
musste das Projekt jedoch wegen der zögerlichen Haltung des
Koalitionspartners in die nächste Legislaturperiode übertragen. Die
Fortsetzung der Koalition scheiterte allerdings daran, dass die SPD
einen Sitz verlor. Rotgrün negierte die Forderung, bis sie jetzt –
angesichts der Zwänge zur Haushaltskonsolidierung – wieder
aufgegriffen wurde. Sie muss jetzt konsequent realisiert werden!
Dabei müssen die strategischen Ziele benannt, die zukünftigen
Leistungsprofile erarbeitet, Personalressourcen optimiert und die
Effektivität der Verwaltung gesteigert werden. Sie muss sich noch
stärker als bisher als Dienstleister für Bürger und Unternehmen
begreifen. Dass unsere Kreisverwaltung mit ihren verbundenen
Unternehmen mit ihren mehr als 2 200 Mitarbeitern mittlerweile den
größten Arbeitgeber im Landkreis darstellt, ist kein Ruhmesblatt
sondern ein Manko. Externe Evaluationen müssen auch für die so
genannten Eigenbetriebe des Landkreises gelten (DaDi-Werk,
Kreiskliniken, Ki-BiS).
Haushaltssicherungskonzept
intensivieren
Gleichzeitig
wird
für den Kreisetat ein Haushaltssicherungskonzept realisiert,
dass von der FDP vorsorglich angesichts der erkennbaren Entwicklung
schon zu Zeiten ausgeglichener Haushalte gefordert wurde und jetzt
von der Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium, verlangt worden
ist.
Am
„Runden Tisch“ der Kreistagsfraktionen konnten für 2010 bereits
rd.4 Mio Euro Einsparungen erarbeitet werden, für dieses Jahr soll
ein mindestens ebenso hoher Betrag folgen.
Dennoch
muss
der Landkreis jährlich über 10 Mio Euro nur an Zinsen
aufwenden. Mit
steigenden Schulden aus dem Doppelhaushalt 2010/11 wachsen auch die
Zinsbelastungen.
Dieser
Entwicklung
muss zwingend Einhalt geboten werden, um finanzielle
Spielräume zurück zu gewinnen, die für „freiwillige Leistungen“
erforderlich sind, die über die Pflichtaufgaben des Kreises
hinausgehen. Das betrifft sowohl den gesamten sozialen Bereich mit
notwendigen Förderungen vom Kindergarten bis zu den Seniorenheimen,
wie auch die gesamte Vereinsarbeit oder das vielfältige kulturelle
Engagement.
Aber
auf
Jahre wird der Landkreis zunächst einen strikten Sparkurs gehen
und alle freiwilligen Leistungen weiterhin auf ihre Notwendigkeit und
Effizienz überprüfen müssen.
Wirtschaftliche Tätigkeiten des Kreises überprüfen
Gleichzeitig
ist
darauf zu achten, dass wirtschaftliche Tätigkeiten des
Landkreises auf öffentliche Zwecke beschränkt bleiben.
Denn
anders
als in der Privatwirtschaft, hat der Landkreis keine Befugnis
zu beliebiger Beteiligung am Wirtschaftsleben. Die FDP fordert
grundsätzlich, dass sich der Landkreis wirtschaftlich nur dann
betätigt und beteiligt, wenn es um Erfüllung öffentlicher Aufgaben
geht – bei denen es sich um Bedürfnisse seiner Bürger, also um
das Gemeinwohl handelt.
Soweit diese Aufgaben dauerhaft in gleicher Qualität und zu gleichen Kosten
von Privaten erbracht werden können, soll nach dem Grundsatz Privat
vor Staat gehandelt werden.
Die
Beteiligungen des Landkreises in Höhe von insgesamt 170 Mio Euro und
14,8 Mio Euro bei den Eigenbetrieben müssen ständig kritisch
infrage gestellt werden.
Alle Leistungen,die gleichzeitig vom Kreis sowie seinen Städten und
Gemeinden erbracht werden, sollen darauf überprüft werden, ob sie
nicht effektiver allein von den Kommunen erbracht werden können.
Kosten, die der Kreis dadurch spart, müssen den Kommunen zugute
kommen.
Verwaltungsverfahren verkürzen und verbessern
Die
Liberalen setzen sich mit Nachdruck für die Verkürzung und
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zur zügigeren Umsetzung
privater und gewerblicher Investitionen sowie zur Lockerung der
Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Auftrage ein.
Erleichterte
Vergabebedingungen
haben sich bei der Ausschreibung der Projekte aus
den Konjunkturprogrammen des Bundes und des Landes Hessen bewährt.
Danach kann eine freihändige Auftragsvergabe ohne Ausschreibung bis
zu einer Höhe von 100 000 Euro erfolgen. Dabei sollen möglichst die
wettbewerbsfähigen regionalen Unternehmen berücksichtigt werden.
Die
FDP fordert ein transparentes Vergabeverfahren auch für
Bauverfahren, die unterhalb der Schwelle eines förmlichen
Vergabeverfahrens liegen: Das erfolgreiche Gebot muss zu den
tatsächlichen Kosten der Maßnahme in einem wirtschaftlich
sinnvollen und realistischen Verhältnis stehen.
Aufwands-
und/oder
Aufwandsüberschreitungen bei unverändertem Leistungsumfang
von über 20 % gegenüber dem Planansatz sind nicht hinnehmbar. Die
FDP verlangt in derartigen Fällen eine lückenlose, nachvollziehbare
Begründung, eine Zuordnung der persönlichen Verantwortung und
strukturelle Konsequenzen für Planung und Auftragsabwicklung.
Das
gilt besonders für die Eigenbetriebe des Kreises, wie das Umwelt-
und Gebäudemanagement DaDi-Werk.