"Entgelttransparenzrichtlinie"
FDP-DADI zur Entgelttransparenzrichtlinie
EU-Entgelttransparenzrichtlinie:
Härtetest für das Bekenntnis der Bundesregierung zu weniger Regulierung
Der FDP-Kreisverband Darmstadt-Dieburg begrüßt ausdrücklich die Bekenntnisse des Berliner Koalitionsausschusses zum dringend überfälligen Bürokratieabbau in Deutschland, mahnt aber gleichzeitig an, die Bundesregierung stehe nun in der Pflicht einen bereits aus Brüssel anrollenden Tsunami an neuer Regulierung aufzuhalten. Denn es drohen unmittelbar weitere Einschränkungen und Belastungen für die Unternehmen. Die EU verschärft derweil den Druck auf die Mitgliedsstaaten, ihre in 2023 verabschiedete Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht zu überführen.
Aus Sicht der Freien Demokraten wäre diese Umsetzung ein fatales Signal, gerade in Zeiten der anhaltenden Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft. „Während Unternehmen händeringend Fachkräfte suchen, Investitionen ausbleiben und die Wettbewerbsfähigkeit zunehmend bröckelt, drohen nun neue Dokumentations-, Auskunfts- und Berichtspflichten. Das ist genau das Gegenteil dessen, was wir jetzt brauchen“, erklärt der FDP-Kreisverband Darmstadt-Dieburg.
Gerade der Landkreis Darmstadt-Dieburg lebt von einem starken Mittelstand, innovativen Handwerksbetrieben und leistungsfähigen Unternehmen. Sie schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze, investieren in ihre Standorte und sichern den Wohlstand in unserer Region. Jeder zusätzliche bürokratische Aufwand bindet Zeit, Personal und finanzielle Mittel, die stattdessen für Innovationen, Investitionen und die Gewinnung von Fachkräften eingesetzt werden sollten.
In vielfacher Hinsicht würde sich eine Umsetzung der EU-Richtlinie als kontraproduktiv erweisen. So sollen beispielsweise Arbeitgeber künftig verpflichtet werden, Bewerbern bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages Informationen über das vorgesehene Entgelt oder entsprechende Gehaltsspannen bereitzustellen. Gleichzeitig soll es ihnen wiederum untersagt werden, nach der bisherigen Vergütung eines Bewerbers zu fragen. Hinzu kommt eine weitreichende Umkehr der Beweislast: Im Streitfall sollen Unternehmen grundsätzlich nachweisen müssen, dass keine unzulässige Entgeltbenachteiligung vorliegt. Ergänzt wird dies durch umfangreiche Auskunfts-, Dokumentations- und Berichtspflichten sowie neue Möglichkeiten kollektiver Rechtsdurchsetzung.
Derartig schwere Eingriffe stellen aus Sicht des Kreisverbands grundlegend das Prinzip der Tarifautonomie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Frage und seien daher dringend rechtlich zu überprüfen. In politischer Hinsicht habe sich die Bundesregierung im Rahmen der letzten Sitzung des Koalitionsausschusses ja eigentlich klar positioniert. Mit ihrem Programm für Aufschwung und Beschäftigung hat sie den Bürokratieabbau und bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen ausdrücklich in den Mittelpunkt gestellt. Umso unverständlicher wäre es, wenn ausgerechnet jetzt mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie neue Verwaltungs- und Berichtspflichten geschaffen würden.
„Es wäre grotesk, einerseits den Schutz der Unternehmen vor neuer Bürokratie zur wirtschaftspolitischen Priorität zu erklären und andererseits eine Richtlinie umzusetzen, die in vielen Betrieben zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht”, sagt Mathias Zeuner, Vorstandsvorsitzender der FDP Darmstadt-Dieburg. Ein solcher Schritt würde die gerade erst in Berliner Koalition vereinbarte Agenda komplett pulverisieren und die Bundesregierung verlöre weitere Glaubwürdigkeit. Längst sei zu beobachten, dass die SPD auf eine rasche gesetzliche Umsetzung der Richtlinie drängt, unter Verweis auf eine Anfang Juni 2026 abgelaufene Frist der EU.
Der Kreisverband geht davon aus, dass bei der Inititierung der EU-Richtlinie durchaus edle Motive eine Rolle gespielt haben. „In der Sehnsucht nach gerechter Vergütung sind wohl nahe alle vereint. Aber schon bei der Frage, was gerecht ist und was nicht, gehen die Meinungen weit auseinander. Für viele gehört hier der Mechanismus dazu, dass mehr Leistung auch zu mehr Gehalt führt. Es bleibt also von Bedeutung, dass Unternehmen weiterhin differenzierende anreizgebende Vergütungsmodelle anwenden können, ohne hierbei in permamente Rechtsrisiken hineinzulaufen.”
Strukturelle Diskriminierungen seien selbstredend völlig inakzeptabel. Das gelte nicht nur für das Geschlecht, sondern auch für Herkunft und Alterskohorten. Bei der EU-Richtlinie handele es sich aber um einen Regulierungsexzess. Das Ziel eines diskriminierungsfreien Arbeitsmarkts dürfe nicht mit zusätzlicher erstickender Bürokratie und leistungsfeindlichen Entgeltsystemen teuer erkauft werden. Deutschland verfüge bereits heute über umfassende arbeits- und gleichbehandlungsrechtliche Regelungen.
„Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie steht exemplarisch für ein Politikverständnis, das Unternehmen zunächst unter Generalverdacht stellt und ihnen immer neue Nachweis- und Dokumentationspflichten auferlegt. Das ist weder Ausdruck einer modernen Wirtschafts- noch einer modernen Arbeitsmarktpolitik. Statt Unternehmergeist zu fördern, werden Misstrauen und Rechtsunsicherheit institutionalisiert.“
Aus Sicht der Freien Demokraten steht die Entgelttransparenzrichtlinie exemplarisch für eine Entwicklung, die viele Unternehmen seit Jahren beklagen: Immer neue europäische Vorgaben führen zu wachsender Regulierung, ohne dass der praktische Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen, die keine großen Verwaltungsapparate unterhalten und jede zusätzliche Pflicht unmittelbar im Betriebsalltag spüren.
Entscheidungen aus Brüssel und Berlin entfalten ihre Wirkung unmittelbar vor Ort. Wenn der Mittelstand im Landkreis Darmstadt-Dieburg mit neuen bürokratischen Vorgaben belastet wird, beeinträchtigt das wirtschaftliche Wachstumspotenzial unserer Region. Der FDP-Kreisverband fordert die Bundesregierung deshalb auf, ihren eigenen Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. „Wir erwarten, das im Lichte der jüngsten Ergebnisse im Koalitationsausschuss entschlossen auf Brüssel zugegangen wird, um zu erörtern, wie eine weitere Verkrustung und Lähmung des deutschen Arbeitsmarkts noch abgewendet werden kann.”
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