Raus aus dem Schuldenstaat
Die schamlose Schuldenpolitik der aktuellen Bundesregierung verletzt das Freiheitsversprechen an zukünftige Generationen. Daher haben 23 ehemalige Bundestagsabgeordnete unter der Führung unseres hessischen Parteichefs Dr. Thorsten Lieb Verfassungsbeschwerde eingelegt.
„Wir sind weder politisch noch rechtlich bereit, diesen Weg in den Schuldenstaat mitzugehen und wollen alle Möglichkeiten dafür nutzen, nachfolgenden Generationen Handlungs- und Gestaltungsspielräume in den öffentlichen Haushalten zu bewahren.“ so, die Erklärung der Beschwerdeführer.
Die Vorstandsvorsitzenden der FDP Darmstadt-Dieburg unterstützen diesen Schritt ausdrücklich. Uns ist es wichtig, auch zukünftig in Deutschland die Kräfte des freien Marktes wirken zu sehen und die unverkennbare Tendenz zur Staatswirtschaft, zum Bürokratiesozialismus zu stoppen. Daher haben wir auch jüngst eine Resolution zur Aufnahme der sozialen Marktwirtschaft ins Grundgesetz beschlossen.
Dr. Thorsten Lieb erklärt zur Verfassungsbeschwerde:
„Wir ziehen vor das Bundesverfassungsgericht – aus Verantwortung für kommende Generationen. Mit mir haben 23 FDP-Bundestagsabgeordnete der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Verfassungsbeschwerde gegen die Grundgesetzänderungen zur Schuldenpolitik erhoben. Wir wollen verhindern, dass mit dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ und den weiteren Änderungen die Schuldenbremse faktisch ausgehebelt wird. Aktuelle Analysen zeigen, dass ein Großteil der Mittel nicht in echte Zukunftsinvestitionen, sondern in laufende Ausgaben fließt. Damit droht eine massive Verschiebung finanzieller Lasten in die Zukunft – zulasten der nächsten Generationen. Das berührt zentrale Fragen:
- Wie viel Schulden darf der Staat machen?
- Wer trägt die Verantwortung für kommende Generationen?
- Und wie frei sind zukünftige Parlamente noch in ihrer Haushaltsgestaltung?
Wir sind überzeugt: Hier werden verfassungsrechtliche Grenzen überschritten – insbesondere mit Blick auf intertemporale Freiheitsrechte und die Haushaltsautonomie zukünftiger Parlamente. Deshalb nutzen wir alle rechtlichen Mittel. Nicht aus Prinzip – sondern aus Verantwortung.“
Die de-facto Abschaffung der Schuldenbremse durch die Regierung Merz ist nicht nur ein Eingriff in die Hausaltsautonomie, also die Freiheitsrechte des Parlaments. Sie ist vor allem Blendwerk, mehr Schein als Sein. Die Hoffnung vVeler, dass das Geld in die Infrastruktur, in die Zukunft Deutschlands investiert würde, haben sich als falsch herausgestellt. Stattdessen passiert genau das, wofür gerade die Liberalen immer gewarnt haben. Genau das, warum die Schuldenbremse einst sinnvollerweise eingeführt wurde - der Staat ist ein schlechter Investor. Er hat klebrige Finger. In Wahrheit dienen die Schulden nur dazu ,den Staat aufzublähen. Dem staatlichen Selbsterhalt, konsumtive Ausgaben. Nicht um, wie ursprünglich versprochen, in die Zukunft Deutschlands zu investieren, Nach Untersuchungen des Münchner Ifo Instituts werden 95 Prozent der Schulden zweckentfremdet: Zitat:
Ein ähnliches Fazit zieht Ifo-Präsident Clemens Fuest. „Wir haben festgestellt, dass die Politik die schuldenfinanzierten Mittel nahezu vollständig für andere Zwecke, also zum Stopfen von Haushaltslöchern, genutzt hat“, sagte der Ökonom. „Das ist ein großes Problem.“
Die Anrufung der Verfassungswächter ist mehr als nur politische Reklame. Sie ist Ausdruck der tief empfundenen Verantwortung für unser Land. Zuletzt konnten wir in Hessen die Regierung wieder auf einen verfassungsgemäßen Weg bringen. Unsere Klage gegen die „Reform“ des Kommunalwahlrechts in Hessen war gerechtfertigt.
Die Beschwerde gegen den Schuldenwahn ist gut begründet. Die von der Bundesregierung aufgenommenen Schulden fließen de-facto in laufende Ausgaben anstatt in echte Krisenbewältigung. Sie verwendet dazu Werkzeuge, die den Kernhaushalt dauerhaft umgehen. Das ist undemokratisch. Die Begründung der Schuldeninflation durch eine „Notlage“ ist allein aufgrund der zeitlichen Entkoppelung entkräftet. Die Regierung merz hat sich die Kanzlerschaft schlicht erkauft - mit unserem Geld.
Am Ende wird die Frage entscheiden, ob die Klage formal zulässig ist. Nicht jeder darf aus jedem Grund Verfassungsbeschwerde einlegen. Aber - Welchen wichtigeren Grund als die Zukunftsfähigkeit unseres Staates zu sichern. Wir sind - natürlich - optimistisch.